====== Anerkennung von Studienleistungen im Ausland ======
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Die rechtliche Grundlage zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen bildet zur Zeit die Lissabon-Konvention (2007 Ratifizierung in Deutschland).
===== Anerkennung von Leistungspunkten =====
Grundsätzlich gibt es an der TU zwei Möglichkeiten zur Anerkennung von Leistungen im Ausland. Bei beiden gibt es an den meisten Fakultäten keine Schwierigkeiten mit der Anerkennung.
Hintergrund ist das European-Credit-Transfer-and-Accumulation-System (ECTS bzw. deutsch Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen). Diese definieren ECTS credits (an der TU Leistungspunkte). Ein ECTS-Leistungspunkt entspricht ca. 25 bis 30 Arbeitsstunden (siehe S. 16 in den [[http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_10_10-Laendergemeinsame-Strukturvorgaben.pdf|ländergemeinsamen Strukturvorgaben der KMK]]).
==== Äquivalenzanrechnung ====
Die Anrechnung erfolgt über eine Äquivalenz zum Modulhandbuch des eigenen Studiums, d.h. der jeweilige Modulverantwortliche entscheidet auf Basis der Kursbeschreibung aus dem Kurskatalog der Gasthochschule über die Anrechnung in sein Modul. In der Regel sollten diese Absprachen vor dem Auslandsaufenthalt getroffen werden. Diese Variante funktioniert an der gesamten TU Dresden und hängt im Wesentlichen von den Lehrstuhlinhabern bzw. bei Unklarheiten von den Prüfungsausschüssen ab.
==== „Auslandsmodule“ ====
An der Fakultät WiWi gibt es in allen Studiengängen, die es ermöglichen Auslandserfahrung zu sammeln. Die Bewertung erfolgt an Hand eines 3/6/9-seitigen Berichts und den Nachweisen der im Ausland belegten Leistungen. Da die Auslandserfahrung im Vordergrund steht, muss keine inhaltliche Übereinstimmung mit den Modulen im Modulhandbuch erfolgen.
**Lehrformen**\\
Das Modul umfasst einen Auslandsaufenthalt im Umfang von 4/8/12 Wochen.
**Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten**\\
Die Leistungspunkte werden erworben, wenn die Modulprüfung bestanden ist. Die Modulprüfung besteht aus einem Bericht.
**Leistungspunkte und Noten**\\
Durch das Modul können 5/10/15 Leistungspunkte erworben werden. Die Modulnote ergibt sich aus der Note des Berichts.
Bachelor Wirtschaftswissenschaften und Bachelor Wirtschaftspädagogik (gesamt 15 LP):
* {{:allgemein:internationale_qualifikationen_-_grundlagen.pdf|Internationale Qualifikation - Grundlagen}} (5 Leistungspunkte, 4 Wochen)
* {{:allgemein:internationale_qualifikationen_-_vertiefung.pdf|Internationale Qualifikation - Vertiefung}} (10 Leistungspunkte, 8 Wochen)
Diplom Wirtschaftsinformatik, Diplom Wirtschaftsingenieurwesen, Master BWL, Master VWL, Master Wirtschaftspädagogik (gesamt 30 LP):
* {{:allgemein:aspects_of_international_studies.pdf|Aspects of International Studies}} (5 Leistungspunkte, 4 Wochen)
* {{:allgemein:international_studies.pdf|International Studies}} (10 Leistungspunkte, 8 Wochen)
* {{:allgemein:international_experience.pdf|International Experience}} (15 Leistungspunkte, 12 Wochen)
===== Anerkennung von Noten =====
==== Ist-Stand ====
Im Gegensatz zur Anerkennung von Leistungspunkten gestaltet sich die Anerkennung von Noten für Auslandsleistungen auf Grund der zum Teil sehr unterschiedlichen Notensysteme eher schwierig. In der Regel entscheidet der Prüfungsausschuss über die Anerkennung von Noten im Einzelfall auf Grund inoffizieller und nicht veröffentlichter Tabellen.
==== ECTS ====
Bis 2009 hat der [[http://ec.europa.eu/education/tools/docs/ects-guide_de.pdf|ECTS-User-Guide]] die Vergabe von relativen ECTS-Noten nach folgendem Schema vorgesehen:
* A = beste 10% (bestanden)
* B = nächstbeste 25% (bestanden)
* C = nächstbeste 30% (bestanden)
* D = nächstbeste 25% (bestanden)
* E = nächstbeste 10% (bestanden)
* X = bestanden
* FX/F = nicht bestanden
Heute wird dies nicht mehr empfohlen. Seit 2009 werden stattdessen Einstufungstabellen (statistische Verteilungstabellen) empfohlen, welche die Verteilung der Noten angeben und eine Vergleichbarkeit zu den Kommilitonen ermöglichen.
==== Auslandsbewertung im TU-System ====
An der Fakultät Maschinenwesen wird der Zeit die Bewertung durch Auslandsdozenten im hiesigen Notensystem forciert. Diese Variante wird auch vom Prorektor für Bildung & Internationales unterstützt und soll auf die gesamte TU ausgeweitet werden. Es wird sich dabei insbesondere auf die Rechtssicherheit berufen.
Diese Variante ist jedoch alles andere als praktikabel und wirkt darüber hinaus sehr arrogant. Es ist ausländischen Dozierenden kaum zu zu muten, die eigenen Klausuren in im Zweifel mehreren verschiedenen (ausländischen) Notensystemen zu bewerten. Das Problem der Umrechnung wird damit an die TU-Studierenden im Ausland verlagert, die nun beauftragt sind den ausländischen Dozierenden zu erklären, wie ihre Notenvergabe funktioniert und von der Gnade des ausländischen Dozierenden abhängig sind. Es ist des Weiteren zu bezweifeln, ob die Professoren an der TU im gleichen Zug für die ausländischen Studierenden vor Ort die Bewertung in deren jeweiligen Notensystemen vornehmen würden.
===== Weitere Informationen =====
* [[https://de.wikipedia.org/wiki/European_Credit_Transfer_System|ECTS auf Wikipedia]]
* [[http://ec.europa.eu/education/tools/docs/ects-guide_de.pdf|ECTS-User-Guide]]
* [[http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_10_10-Laendergemeinsame-Strukturvorgaben.pdf|Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der KMK]]
* [[https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/Handreichung_nexus_Anerkennung_2016.pdf|Handreichung Nexus Anerkennung]]