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Das Institut für Germanistik hat zum Sommersemester 2017 eine zusätzliche Bewertungsmodalität für Seminararbeiten und ähnlich geartete Prüfungsleistungen eingeführt:
Treten in einer von einem Studierenden eingereichten Hausarbeit mehr als zwei Grammatik- oder Orthographiefehler pro Seite auf mindestens fünf Seiten auf, wird die Arbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Laut den Prüfungsordnungen der am Institut für Germanistik vertretenen Studiengänge wird die Bewertung für die einzelnen Prüfungsleistungen von den jeweiligen Prüfern festgesetzt, eine nicht ausreichende Leistung wird als „eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt“ deklariert.
Das Referat „Lehre und Studium“ sieht diese Regelung als vertretbar an, da eine generell geringe Fehlerzahl bei jeglichen Seminararbeiten und ähnlichen Prüfungsleistungen an allen Instituten der TU Dresden erwartet wird, insbesondere am Institut für Germanistik liegt es jedoch in der Natur der Sache, dass die Dozenten einen erhöhten Anspruch bezüglich der Beachtung von Grammtik- und Orthographieregeln haben.