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Es soll geklärt werden wie die Notwendigkeit einer Rückmeldung geregelt ist, wenn man für die letzte noch ausstehende Prüfungsleistung im Studiengang bereits angemeldet ist. Das Problem ist die widersprüchliche Handhabung und Information von Seiten der Universität und der PAs.
Student A studiert einen Bachelorstudiengang an der TU Dresden. Nach seinem Abschluss möchte Student A ein Auslandsjahr machen und nicht weiter immatrikuliert sein. Seine Abschlussarbeit ist seine letzte noch ausstehende Prüfungsleistung, die nicht verteidigt werden muss. Die Abschlussarbeit wurde von ihm im aktuellen Semester angemeldet. Der Abgabetermin liegt aber in den ersten Wochen des folgenden Semesters. Muss Student A sich für das kommende Semester zurückmelden?
Warum das für die Studierenden von Interesse sein kann, ergibt sich daraus, dass sie den Semesterbeitrag nicht bezahlen wollen. Natürlich gibt es Möglichkeiten das Ticket anteilig zurückzuerstatten, aber diese umfassen nicht den ganzen Betrag des Semesterbeitrags und bedeuten auch mehr Aufwand.