Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Ansichten des Studentenrates, sondern die des Referates Lehre und Studium und insbesondere der Autoren dieser Seite wieder.
Ein Referatsmitglied wollte an einer entsprechenden Weiterbildung teilnehmen, um zukünftig besser beraten zu können. Eine solche Teilnahme kostet etwa 350 - 500€ plus Reisekosten, Verpflegung, evtl. Unterkunft und ggf. Aufwandsentschädigung. Nach Rücksprache hat sich herausgestellt, dass es sowohl kostenökonomischer als auch sinnvoller ist, sich ein*e Referent*in ins Haus zu holen, da somit das ganze Referat und sämtliche Berater*innen von einem individuell abgestimmten Prüfungsrechtworkshop profitieren können.
Ziel des Prüfungsrechtworkshops ist es, Wissenstransfer vom Experten zum Referat herzustellen, um unsere Beratungen hochwertiger gestalten zu können.
Disclaimer: Dabei ist natürlich trotzdem klar, dass wir keinerlei Rechtsberatung durchführen.
Der Workshop richtet sich in erster Linie an das Referat LuSt und die beratenden Mitglieder. Der Workshop wird aber für interessierte Mitglieder aus den FSRen geöffnet. Es können bis zu 20 Interessierte teilnehmen.
Es wurden verschiedene Fachanwälte und Fachanwältinnen bundesweit angeschrieben, welche sich in Prüfungsrecht spezialisiert haben und ohnehin Seminare dazu geben. Dabei wurde kurz das Vorhaben geschildert, dass wir an einem Freitag oder Samstag einen ganztätigen Workshop im StuRa veranstalten möchten. Dazu wurden sechs Stunden zzgl. Pausen veranschlagt. Dabei kamen mehrheitlich Absagen oder Angebote von bis zu 5.000€. Telefonisch wurden die Angebote nochmal nachverhandelt, bis endlich ein annehmbares Angebot zu studentischen Konditionen entstand. Drei Angebote wurden schließlich in den Finanzantrag übernommen und wegen gleicher Eignung haben wir die günstigste Variante beantragt. Zusätzlich zum Honorar ist natürlich auch immer die Anfahrt und ggf. eine Unterkunft zu bezahlen. Da wir Frau Wiederhold aus Dresden gewinnen konnten, fiel dies glücklicherweise weg. Zzgl. zum Honorar haben wir 70€ für die Workshopverpflegung beantragt, um Knabbereien, Getränke und etwas Obst stellen zu können.
Der Workshop hat am 7. und 8. Juli '17 im Sitzungszimmer des StuRa mit X Vertretern von X FSRen stattgefunden.
Im Referat und in Rücksprache mit den FSRen sowie anderen Referaten haben wir Themen gesammelt, welche uns besonders wichtig sind und diese mit der Referentin des Workshops abgestimmt.
Das Verwaltungsgericht Dresden hat geurteilt, dass eine Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit) zweimal wiederholt werden darf: