Studierendenschaft

Die Studierendenschaft besteht aus allen Studierenden einer Hochschule, in unserem Fall der TU Dresden. Wir alle sind also Teil dieser Studierendenschaft. Als diese haben wir das Recht zu Selbstverwaltung im Rahmen des Hochschulgesetzes. Wir können also selber entscheiden, wie unsere Strukturen aussehen. Außerdem wirkt die Studierendenschaft auch an der Selbstverwaltung der Uni mit. Wie genau das aussieht und die Studierenden eingebunden werden (müssen) legt das Hochschulgesetz und die Grundordnung der TU Dresden fest. Außerdem haben wir als Studierendenschaft Aufgaben, die im Hochschulgesetz festgelegt sind. Diese sind:

  1. Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studentinnen und Studenten und die diesbezügliche Meinungsbildung,
  2. Mitwirkung an Evaluierungs- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Absatz 2 und 3,
  3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studentinnen und Studenten,
  4. Unterstützung der Studentinnen und Studenten im Studium,
  5. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule,
  6. Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,
  7. Förderung der politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und des zivilgesellschaftlichen Engagements der Studentinnen und Studenten auf der Grundlage der Bürger- und Menschenrechte sowie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Diese Aufgaben sind für Beschlüsse und Aktivitäten der Studierendenschaft und damit auch des StuRas relevant.