Dieser Bereich stellt Informationen über die Wirkung des Sächsischen Datenschutzgesetzes auf die Studentenschaft der Technischen Universität Dresden zur Verfügung.
Die Studentenschaft und damit einhergehend dessen Struktureinheiten (StuRa 1), FSRe 2)) unterliegen als juristische Person des öffentlichen Rechtes dem Sächschischen Datenschutzgesetz (siehe § 2 (1) SächsDSG). Für juristischen Personen und sonstige Vereinigungen des privaten Rechtes, an denen mehrheitlich juristische Personen des öffentlichen Rechtes beteiligt sind (z.B. KSS3)), finden diese Regelungen ebenfalls Anwendung. Ebenso gilt dies für privatrechtliche Personen und Vereinigungen, die im Auftrag eines öffentlichen Aufgabenträgers des Landes Sachsen handeln.