Eine oder mehrere Prüfungen bilden ein Modul. Prüfungen können dabei bspw. Klausuren, Referate, Hausarbeiten, Praktika sein.
Streng genommen wiederholst du keine Prüfungen, sondern Module. Du musst erst alle Prüfungen in einem Modul ablegen, bevor du mit der Wiederholung beginnen kannst.
Beim ersten Mal hast du genau ein Jahr dafür Zeit. Häufig werden die zum Modul zugehörigen Prüfungen in diesem Zeitraum zwei Mal angeboten. Solltest du noch einmal nicht bestehen, musst du für deinen dritten Versuch den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen.
Nein, du darfst nur die nicht bestandenen Prüfungen wiederholen.
Befindest du dich im Urlaubssemester, Mutterschutz oder in Elternzeit wird die Frist pausiert. Gleiches gilt, wenn du zur Prüfung krank bist.
Bloß nicht! Wenn du dich exmatrikulierst, musst du die Prüfungen trotzdem in den Fristen wiederholen – obwohl du kein Student mehr bist! Wenn du zu diesen nicht antrittst, wirst du durch den Drittversuch fallen und kannst Studiengänge mit dieser Prüfung nicht mehr studieren.
Hier streiten sich die Juristen. Einige sagen, es ist kein Problem. Andere sagen, dass das Modul in der Frist abgeschlossen werden muss – entweder an der alten oder neuen Hochschule. Fehlversuche bleiben dabei erhalten.
Du hast ausreichend Zeit noch einmal die Vorlesung und Übung zu besuchen oder eine Lerngruppe mit Kommilitonen zu gründen. Übungsleiter und Dozenten sind in diesem Fall auch kompetente Ansprechpartner.
Leidest du an Prüfungsangst oder Lernblockaden kannst du dich bspw. an die psychosoziale Beratung im Studentenwerk wenden:
http://www.studentenwerk-dresden.de/soziales/
Für Beratungen stehen wir dir auch im StuRa zur Verfügung!
Das Team des Bereiches Lehre und Studium berät dich gern zu Fragen und Problemen, die bei deiner Studienorganisation auftauchen. Dazu gehören Urlaubssemester, Probleme bei Prüfungsrücktritten, nicht bestandene Wiederholungsprüfungen und noch viele mehr!
Kontakt: rf.lust@stura.tu-dresden.de
Im Web findest du unsere täglichen Beratungszeiten:
Alle Infos dazu auf der StuRa-Website: https://www.stura.tu-dresden.de/beratung
Ja, tatsächlich muss dir gestattet werden Ablichtungen bzw. Kopien der Aufgaben, deiner Lösungen und des Prüfungsprotokolls zu machen.
Du darfst Bücher, Mitschriften aber auch z.B. einen älteren Studierenden mit zur Klausureinsicht nehmen. Diesem ist es ebenfalls gestattet die Klausur und deine Bearbeitungen einzusehen, sodass er dir dabei helfen kann, zu überprüfen, ob deine Leistung richtig bewertet wurde.
Nein, ein Zwang die richtigen Ergebnisse und Lösungswege bereit zu stellen besteht nicht. Diese müssen nicht einmal existieren. Allerdings werden sie trotzdem meist ausgelegt.
Fehler dürfen nachträglich nicht angerechnet werden und so kann dein Ergebnis mit der Einsicht nur besser werden.
Ja, sowohl bei schriftlichen als auch mündlichen Prüfungen muss dir die Möglichkeit zur Einsicht in deine Prüfungsunterlagen gewährt werden.
Natürlich solltest du immer zuerst mit den Korrektor:innen sprechen und in den meisten Fällen lassen sich Unstimmigkeiten auf diesem Weg beseitigen. Falls ihr trotzdem nicht zu einer Einigung gelangt seid, kannst du dich mit einem Widerspruch an den Prüfungsausschuss wenden. Das ist mindestens einen Monat und höchstens ein Jahr nach Bekanntgabe des Ergebnisses möglich.
Ein angemessener Zeitraum zur Einsichtnahme sind vier Wochen nach Verkündung des Ergebnisses. Allerdings ist es sinnvoll mit deinen Kommiliton:innen und dem Dozierenden einen gemeinsamen Termin zu finden.
Das Team des Bereiches Lehre und Studium berät dich gern zu Fragen und Problemen, die bei deiner Studienorganisation auftauchen. Dazu gehören Urlaubssemester, Probleme bei Prüfungsrücktritten, nicht bestandene Wiederholungsprüfungen und noch viele mehr!
Kontakt: rf.lust@stura.tu-dresden.de
Im Web findest du unsere täglichen Beratungszeiten:
Alle Infos dazu auf der StuRa-Website: https://www.stura.tu-dresden.de/beratung