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allgemein:gremiensemester

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Gremiensemester

Warum gibt es Gremiensemester?

Gremiensemester sollen eine Anerkennung für die geleistete ehrenamtliche Arbeit von Studierenden in Gremien sein. Dafür gibt es die Möglichkeit, eine Studienverzögerung durch Gremienarbeit über die Nichtanrechnung entsprechender Semester auszugleichen.

Geregelt ist die Nichtanrechnung von Gremiensemestern auf die Regelstudienzeit im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz §20 Abs. (4):

„(4) Bei Studenten, die mindestens eine Wahlperiode in den Organen der Hochschule, der Studentenschaft, des Studentenwerkes oder der Studienkommission nach diesem Gesetz mitgewirkt haben, wird die Studienzeit von einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Bei einer mehrjährigen Mitwirkung wird eine Studienzeit von 3 Semestern nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.“

Welche Bedingungen müssen für ein Gremiensemester erfüllt sein?

Zunächst muss man in ein Gremium gewählt und dort aktiv sein. Die studentischen Vertreter:innen werden jeweils von anderen Studierenden gewählt. Laut Gesetz zählt allerdings nur die Wahl in bestimmte explizit benannte Gremien:

Die Organe der Hochschule, in denen Studierende sitzen sind:

  • Senat und der erweiterte Senat (von allen Studierenden gewählt)
  • Fakultätsrat (von den Studierenden der Fakultät gewählt)

Die Organe der Studentenschaft sind laut Grundordnung der Studentenschaft der TU Dresden

  • Studentenrat (die Vertreter:innen der FSRe werden von ihren FSRen gewählt, die Geschäftsführung durch das Plenum, Referent:innen und Mitglieder der Referate können sich wählen lassen und werden ansonsten entsandt) *und Fachschaftsrat (durch die Fachschaft gewählt)

Als *Organ des Studentenwerkes*, in dem Studierende sitzen, zählt der

  • Verwaltungsrat des Studentenwerks (Vertreter:innen werden vom Plenum des StuRa gewählt).

Die *Studienkommissionen (StuKo)* der einzelnen Studiengänge (vom FSR vorgeschlagen, vom Fakultätsrat bestätigt).

Andere Gremien sind dadurch ausgeschlossen. Für diese können z.B. keine Gremiensemester beantragt werden:

  • Prüfungsausschuss
  • Institutsrat
  • Fach-(Studien-)kommissionen

Außerdem zählen zur Gremiensemesterregelung keine Tätigkeiten, die nicht in Gremien stattfinden, z.B.: - Die Wahl in bestimmte Untergruppen der Fachschaftsräte (z.B. AGs) - Aktivität in Hochschulgruppen - Ehrenamtliche Tätigkeit - Studiengangskoordinatoren

Wie kann ich an Gremiensemester kommen, wenn ich nicht in den Fachschaftsrat gewählt worden bin, aber gern mitarbeiten würde?

Bitte lass dich zusätzlich zu deiner Arbeit im FSR vom FSR in eines der oben genannten Gremien wählen und entsenden, z.B. in als Vertreter:in im Studentenrat oder in der Studienkommission. (ACHTUNG: Für jeden Studiengang muss es eine StuKo mit mehreren Vertreter:innen geben, es gibt also genügend Plätze für alle Engagierten.)

Wie bekomme ich meine Bescheinigung?

Bitte fülle den Gremiensemesterantrag aus, lasse ihn vom FSR unterschreiben und gib ihn im StuRa-Servicebüro ab. Wenn du nicht im FSR, aber in der Studienkommission warst, lege zusätzlich ein Schreiben vom FSR, in dem die Entsendungszeiten festgehalten sind, bei. Die Bescheinigung kann nach ca. drei Wochen im Servicebüro abgeholt werden. Wenn du auf dem Formular eine Mailadresse ergänzt, geben wir dir Bescheid, wenn sie fertig ist.

Wie kann ich Gremiensemester nicht-anrechnen lassen?

Dafür musst du die Bescheinigung mit einem formlosen Antrag auf Nichtanrechnung bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Immatrikulationsamt einreichen. Die Anzahl der Hochschulsemester bleibt gleich. Die Anzahl der Fachsemester wird für eine Legislatur um 1 Semester, bei mehreren Legislaturen um 3 Semester verringert. ACHTUNG: Gremienzeiten aus einem Studienabschnitt (BA, MA) können nur für diesen Studienabschnitt nicht-angerechnet werden. Dafür dürft ihr die Regelung in jedem Studienabschnitt voll anwenden – als Studierende in einem Diplom- oder Staatsexamensstudiengang jedoch nur einmal (3 Semester).

allgemein/gremiensemester.1552481893.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)