allgemein:gremiensemester
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
allgemein:gremiensemester [2019/08/01 14:26] – [Wie kann ich Gremiensemester nicht-anrechnen lassen?] theresa.schwarzkopf | allgemein:gremiensemester [2021/01/30 13:57] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 46: | Zeile 46: | ||
Wenn du auf dem Formular eine Mailadresse ergänzt, geben wir dir Bescheid, wenn sie fertig ist. | Wenn du auf dem Formular eine Mailadresse ergänzt, geben wir dir Bescheid, wenn sie fertig ist. | ||
- | ==== Wie kann ich Gremiensemester nicht-anrechnen lassen? ==== | + | ==== Wie kann ich Gremiensemester nicht-anrechnen lassen |
- | Dafür musst du die Bescheinigung mit einem formlosen Antrag auf Nichtanrechnung bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Immatrikulationsamt einreichen. Die Anzahl der Hochschulsemester bleibt gleich. Die Anzahl der Fachsemester wird für eine Legislatur um 1 Semester, bei mehreren Legislaturen um 3 Semester verringert. | + | Dafür musst du die Bescheinigung mit einem formlosen Antrag auf Nichtanrechnung bei der zuständigen Sachbearbeiterin im **Immatrikulationsamt** einreichen. Die Anzahl der Hochschulsemester bleibt gleich. Die Anzahl der Fachsemester wird für eine Legislatur um 1 Semester, bei mehreren Legislaturen um 3 Semester verringert. |
__ACHTUNG: | __ACHTUNG: | ||
+ | |||
+ | Nach einer Nicht-Anrechnung beim Imma-Amt kannst du von der **Freiversuchsregelung** profitieren. Erkundige dich dazu bei deinem FSR oder beim Prüfungsamt. | ||
+ | |||
+ | Mit einer Gremienbescheinigung/ | ||
+ | |||
+ | Mit einer Gremienbescheinigung/ | ||
==== Wie funktioniert die längere Förderung beim BAföG? ==== | ==== Wie funktioniert die längere Förderung beim BAföG? ==== | ||
- | Die Nichtanrechnung von Semestern über das Immatrikulationsamt spielt beim BAföG keine Rolle. Das Erreichen einer längeren Förderung beim BAföG ist etwas komplizierter. Die Nichtanrechnung von Semestern beim Immatrikulationsamt funktioniert völlig unabhängig von einer längeren BAföG-Förderung. | + | Die Nichtanrechnung von Semestern über das Immatrikulationsamt spielt beim BAföG keine Rolle. Das Erreichen einer längeren Förderung beim BAföG ist etwas komplizierter. |
Für eine Verlängerung der Förderung gibt es zwei Möglichkeiten: | Für eine Verlängerung der Förderung gibt es zwei Möglichkeiten: | ||
- | __ | + | |
- | a) Verspätete Vorlage des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG (Mitwirkung von Ausbildungsstätten)__ | + | ==== a) Verspätete Vorlage des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG (Mitwirkung von Ausbildungsstätten) |
Dies betrifft Studierende, | Dies betrifft Studierende, | ||
Zeile 70: | Zeile 76: | ||
Gremientätigkeiten aus den ersten vier Semestern können nicht mehr für eine Förderung über die Förderungshöchstdauer (siehe b) ) verwendet werden, wenn ihr den Leistungsnachweis rechtzeitig (3. oder 4. Sem.) abgegeben habt. Sie „verfallen“ dann. | Gremientätigkeiten aus den ersten vier Semestern können nicht mehr für eine Förderung über die Förderungshöchstdauer (siehe b) ) verwendet werden, wenn ihr den Leistungsnachweis rechtzeitig (3. oder 4. Sem.) abgegeben habt. Sie „verfallen“ dann. | ||
- | __b) Förderung über die Förderungshöchstdauer nach § 15 (Förderungsdauer)__ | + | ==== b) Förderung über die Förderungshöchstdauer nach § 15 (Förderungsdauer) |
Dies betrifft Studierende, | Dies betrifft Studierende, | ||
Zeile 78: | Zeile 84: | ||
Nach Abschluss der Regelstudienzeit könnt ihr vom BAföG gefördert werden, wenn am Ende der regulären Regelstudienzeit noch Prüfungen offen sind und eure Gremienzeit in das 5. – 10. Semester fällt. Nicht angemeldete Prüfungen sind besser als nicht bestandene Prüfungen, da man hier davon ausgeht, dass ihr euer Studium gut im Griff habt und Verzögerungen aktiv plant. | Nach Abschluss der Regelstudienzeit könnt ihr vom BAföG gefördert werden, wenn am Ende der regulären Regelstudienzeit noch Prüfungen offen sind und eure Gremienzeit in das 5. – 10. Semester fällt. Nicht angemeldete Prüfungen sind besser als nicht bestandene Prüfungen, da man hier davon ausgeht, dass ihr euer Studium gut im Griff habt und Verzögerungen aktiv plant. | ||
- | Holt vor Überschreiten der Regelstudienzeit das Formular „Förderung über Förderungshöchstdauer“ bei eurer:m Sachbearbeiter: | + | Holt vor Überschreiten der Regelstudienzeit das Formular |
Eventuell gibt es vor den Entscheidungen noch eine Nachforderung, | Eventuell gibt es vor den Entscheidungen noch eine Nachforderung, |
allgemein/gremiensemester.1564662364.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)