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Portfolio

Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Ansichten des Studentenrates, sondern die des Referates Lehre und Studium und insbesondere der Autoren dieser Seite wieder.

Philosophische Fakultät (Institut Politikwissenschaft)

Liebe Leute,

anbei wie gewünscht einige Dokumente zum Portfolio an der Philosophischen Fakultät bzw. in diesem Fall am Institut für Politikwissenschaft: - Zunächst ein „Modulhandbuch“ des Instituts, wie die PL Portfolio an den unterschiedlichen Lehrstühlen verstanden wird (ich lasse mal unkommentiert, dass dort aufgeführte PL bereits in der PO eigenständig definiert sind). Besonders hübsch ist natürlich auch die Formulierung „…oder vergleichbare Leistungen und Kombinationen nach Ermessen der Dozenten“ (das ist im Rahmen der Freiheit von Forschung und Lehre an sich nicht verkehrt, aber wenn man die Dozenten an dem Institut kennt, naja…) - Aktuelle Studien- und Prüfungsordnung des BA Politikwissenschaft (Fassung v. 2007 mit Änderungen v. 2012, hier: Lesefassung) - SO des Lehramtsstudienfaches Gemeinschaftskunde, in dem das Portfolio ebenfalls auftaucht

Was das Thema Abmeldung von PL anbelangt, hier ein kurzer Abriss: Zu unterscheiden ist zunächst zwischen Abmeldung und Rücktritt. Rücktritt meint die Entbindung vom verbindlichen Prüfungstermin mit Rücktrittsgrund, der vom Prüfungsausschuss anerkannt wird. Eine Abmeldung ist dagegen ohne Grund fristgebunden möglich und hebt die Anmeldung auf. Allerdings darf sich diese Verfahrensweise nicht zwangsläufig nach dem eingesetzten EDV-System richten (bspw. HISQIS), nach dem Motto: „Laut System kann ich mich nicht mehr abmelden, also ist es nicht mehr möglich!“

Dazu § 4 [Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsver] Abs. 2 der MPO (hier: BA): (2) Für die Erbringung von Prüfungsleistungen hat sich die bzw. der Studierende anzumelden. Eine spätere Abmeldung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Form und Frist der An- und Abmeldung werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und zu Beginn jedes Semesters fakultätsüblich bekannt gegeben. Entsprechendes gilt für Prüfungsvorleistung Hinzuweisen wäre also darauf, dass der Prüfungsausschuss für dieses Verfahren verantwortlich ist, der ja ohnehin mit der operativen Prüfungsorganisation betraut sein sollte… Bei der Prüfung wird darauf geachtet, dass dieser Passus in jeder PO verankert ist. Dazu auch das entsprechende Protokoll aus der SK Lehre.


Achso, ich schaue auch noch mal, dass ich dieses Formblatt zur Aufteilung des Portfolios auf zwei Seminare in die Hand bekomme und leite es euch dann zu. Beim „Aufbaumodul Systeme“ im Lehramt ist es bspw. so, dass ein Teil des Portfolios zur Vorlesung und der andere zum Seminar erbracht wird. Da man sich nur für das vollständige Portfolio anmelden kann, meldet man sich erst in dem Semester zur Prüfung an, in dem man das Portfolio abschließt (also insgesamt abgibt). D. h., dass der schon erbrachte Teil – für den es wohlgemerkt keine Anmeldung gibt – in der Zwischenzeit am Institut/Lehrstuhl archiviert wird.

Dokumente

allgemein/lust/lust/rahmenpruefungsordnung/pruefungsleistung/portfolio.txt · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:57 von 127.0.0.1