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Prüfungsrechtworkshop

Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Ansichten des Studentenrates, sondern die des Referates Lehre und Studium und insbesondere der Autoren dieser Seite wieder.

Sinn & Zweck

Ein Referatsmitglied wollte an einer entsprechenden Weiterbildung teilnehmen, um zukünftig besser beraten zu können. Eine solche Teilnahme kostet etwa 350 - 500€ plus Reisekosten, Verpflegung, evtl. Unterkunft und ggf. Aufwandsentschädigung. Nach Rücksprache hat sich herausgestellt, dass es sowohl kostenökonomischer als auch sinnvoller ist, sich ein*e Referent*in ins Haus zu holen, da somit das ganze Referat und sämtliche Berater*innen von einem individuell abgestimmten Prüfungsrechtworkshop profitieren können.

Ziel des Prüfungsrechtworkshops ist es, Wissenstransfer vom Experten zum Referat herzustellen, um unsere Beratungen hochwertiger gestalten zu können.

Disclaimer: Dabei ist natürlich trotzdem klar, dass wir keinerlei Rechtsberatung durchführen.

Organisation

Zielgruppe

Der Workshop richtet sich in erster Linie an das Referat LuSt und die beratenden Mitglieder. Der Workshop wird aber für interessierte Mitglieder aus den FSRen geöffnet. Es können bis zu 20 Interessierte teilnehmen.

Vorbereitung

Es wurden verschiedene Fachanwälte und Fachanwältinnen bundesweit angeschrieben, welche sich in Prüfungsrecht spezialisiert haben und ohnehin Seminare dazu geben. Dabei wurde kurz das Vorhaben geschildert, dass wir an einem Freitag oder Samstag einen ganztätigen Workshop im StuRa veranstalten möchten. Dazu wurden sechs Stunden zzgl. Pausen veranschlagt. Dabei kamen mehrheitlich Absagen oder Angebote von bis zu 5.000€. Telefonisch wurden die Angebote nochmal nachverhandelt, bis endlich ein annehmbares Angebot zu studentischen Konditionen entstand. Drei Angebote wurden schließlich in den Finanzantrag übernommen und wegen gleicher Eignung haben wir die günstigste Variante beantragt. Zusätzlich zum Honorar ist natürlich auch immer die Anfahrt und ggf. eine Unterkunft zu bezahlen. Da wir Frau Wiederhold aus Dresden gewinnen konnten, fiel dies glücklicherweise weg. Zzgl. zum Honorar haben wir 70€ für die Workshopverpflegung beantragt, um Knabbereien, Getränke und etwas Obst stellen zu können.

Durchführung

Der Workshop hat am 7. und 8. Juli '17 im Sitzungszimmer des StuRa mit X Vertretern von X FSRen stattgefunden.

Inhalt

Im Referat und in Rücksprache mit den FSRen sowie anderen Referaten haben wir Themen gesammelt, welche uns besonders wichtig sind und diese mit der Referentin des Workshops abgestimmt.

Allgemeines

  • Wir haben zum Thema Verwaltungsrecht und dem Verwaltungsakt des Prüfens Erklärungsbedarf. Sämtliche Verfahren von Prüfungsan- und -abmeldung, Ergebnismitteilung, Widerspruchsverfahren bis zum Überdenkungsverfahren hätten wir gern nochmal erklärt. All diese Punkte interessieren uns sowohl in elektronischer als auch analoger Form.
  • Uns interessiert die Definition von Betrug, v.a. besonders schwerer Fall.
  • Urheberrecht von Klausuren
  • Das gesamte Verfahren zum Prüfungsrücktritt wegen Krankheit interessiert uns sehr, dabei insbesondere eine Ablehnung einer Krankschreibung wegen chronischen Leidens.
  • Gern hätten wir Erläuterungen zum sogenannten fiktiven Nichtbestehen.
  • Das gesamte Thema Fristen interessiert uns zudem. Widerspruchsfrist, Einsicht, Ergebnismitteilung usw.

Spezielle Fragen

  • Ist es zulässig, Abschlussarbeiten, die in Kooperation mit Unternehmen geschrieben werden, als Lehrstuhlfinanzierung zu betreiben? Und kann man den Studierenden damit Bestechung vorwerfen?
  • Dürfen Studierende in der Prüfungseinsicht Kopien von ihrer Klausur anfertigen?
  • Wie werden Hilfsmittel in einer Klausur definiert? Was darf trotzdem mitgebracht werden, wenn die Klausur ohne Hilfsmittel zu lösen ist? Sind beispielsweise Federmappen zulässig?
  • Was passiert, wenn ein Spickzettel gefunden wird, aber keinem Studierenden eindeutig zugeordnet werden können? Werden dann alle Studierenden abgestraft? Wird die Klausur wiederholt?
  • Oftmals werden Klausuren in kommerziellen Copyshops kopiert. Was passiert, wenn ein Mitarbeiter die Aufgaben der Klausur weiter verkauft? Wie hoch ist dabei das Strafmaß?
  • Was passiert, wenn der Prüfer eigenständig die Prüfungsleistungsform ändert und damit von den Studiendokumenten abweicht?
  • Angenommen, der Prüfungsausschuss hat ein von den Studiendokumenten abweichendes Prüfungsverfahren genehmigt. Ist das mit der gebotenen Chancengleichheit den Studierenden der älteren Jahrgänge gegenüber vertretbar? Wäre eine Konkurrenzklage denkbar?
  • Oftmals werden Studierenden auslaufender Studiengänge Ersatzprüfungen angeboten, die inhaltlich sehr vom Original abweichen. Ist das zulässig?
  • Ob wann ist eine überschrittene Korrekturfrist unzumutbar? In unseren Prüfungsordnungen steht oft „…soll eine Frist von 4 Wochen nicht überschreiten.“ Diese Fristen werden oftmals weit überschritten.
  • Ist eine nachträgliche Verzichtserklärung möglich?
  • Was passiert, wenn ich mich nach einem Betrugsversuch selbst anzeige? Ist es dann zum Beispiel möglich, eine bereits bestandene Prüfung zu wiederholen? Wird ein Versuch wegen des Betrugsversuches gestrichen?
  • Ab wann ist eine Prüfungslast unzumutbar? Ist es legitim, mehrere Prüfungen an einem Tag zu schreiben?
  • Wie ist „besondere Härte“ definiert? Ein Prüfungsrücktritt wegen Tod eines Angehörigen ist möglich, aber wie lange hält diese besondere Härte an?
  • Ab wann ist von einer Anwesenheitspflicht auszugehen? Ist es beispielsweise zulässig, in jeder Sitzung des Semesters eine Studienleistung der Studierenden zu verlangen oder ist das auch eine Form der Anwesenheitspflicht?

Ergebnisse

Das Verwaltungsgericht Dresden hat geurteilt, dass eine Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit) zweimal wiederholt werden darf:

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