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vernetzungswiki:informationen:fachrichtungswechsel:start

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vernetzungswiki:informationen:fachrichtungswechsel:start [2021/10/12 15:29] – angelegt schwarzkopfvernetzungswiki:informationen:fachrichtungswechsel:start [2021/10/12 15:32] (aktuell) – [Und was sind unabweisbare Gründe für einen Studiengangswechsel?] schwarzkopf
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   * Wechsel eines Faches innerhalb eines Zwei-Fach-Bachelorstudiengangs oder im Lehramtsstudium (Näheres dazu findet ihr in VwV 7.3.5).   * Wechsel eines Faches innerhalb eines Zwei-Fach-Bachelorstudiengangs oder im Lehramtsstudium (Näheres dazu findet ihr in VwV 7.3.5).
  
-Wer mit seinem Studiengang unglücklich ist und in einem anderen Studiengang (weiterhin) BAföG erhalten möchte, sollte sich spätestens bis zum Ende des 3. Fachsemesters für einen Fachrichtungswechsel entscheiden. Das BAföG-Amt fördert nur dann weiter, wenn ein wichtiger Grund für den Wechsel vorliegt. Außerdem muss der Wechsel unverzüglich erfolgen, das heißt, dass nicht noch weiter im alten Studiengang studiert werden soll, wenn die Entscheidung zum Wechsel gefallen ist.+Wer mit seinem Studiengang unglücklich ist und in einem anderen Studiengang (weiterhin) BAföG erhalten möchte, sollte sich **spätestens bis zum Ende des 3. Fachsemesters** für einen Fachrichtungswechsel entscheiden. Das BAföG-Amt fördert nur dann weiter, wenn ein **wichtiger Grund** für den Wechsel vorliegt. Außerdem muss der** Wechsel unverzüglich** erfolgen, das heißt, dass nicht noch weiter im alten Studiengang studiert werden soll, wenn die Entscheidung zum Wechsel gefallen ist.
  
-Bei einem ersten Fachrichtungswechsel bis zum Ende des zweiten Semesters geht das BAföG-Amt von einem wichtigen Grund vor. Man stellt einfach den nächsten Antrag und teilt dem BAföG-Amt mit, dass man zukünftig in einem anderen Studiengang studiert. Gegebenenfalls ist beim Wechsel der Hochschule auch ein anderes Amt zuständig. Bei einem Wechsel bis zum Ende des dritten Semesters oder bei einem zweiten Fachrichtungswechsel erwartet das BAföG-Amt eine Begründung, dass ein **wichtiger Grund** vorliegt. +Bei einem **ersten Fachrichtungswechsel bis zum Ende des zweiten Semesters** geht das BAföG-Amt von einem wichtigen Grund vor. Man stellt einfach den nächsten Antrag und teilt dem BAföG-Amt mit, dass man zukünftig in einem anderen Studiengang studiert. Gegebenenfalls ist beim Wechsel der Hochschule auch ein anderes Amt zuständig. Bei einem **Wechsel bis zum Ende des dritten Semesters oder bei einem zweiten Fachrichtungswechsel** erwartet das BAföG-Amt eine __**Begründung**__, dass ein wichtiger Grund vorliegt. 
  
 ===== Was sind wichtige Gründe für einen Studiengangswechsel? ===== ===== Was sind wichtige Gründe für einen Studiengangswechsel? =====
-**Eignungsmangel**: Mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung für die Berufsausbildung oder -ausübung +  * **Eignungsmangel**: Mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung für die Berufsausbildung oder -ausübung 
-**Neigungswandel**: Schwerwiegender und grundsätzlicher Neigungswandel (wohl der häufigste Fall) +  **Neigungswandel**: Schwerwiegender und grundsätzlicher Neigungswandel (wohl der häufigste Fall) 
-Bei weltanschaulich gebundenen Berufen: **Wandel der Weltanschauung oder Konfession** (evt. kann dies sogar ein unabweisbarer Grund sein)+  Bei weltanschaulich gebundenen Berufen: **Wandel der Weltanschauung oder Konfession** (evt. kann dies sogar ein unabweisbarer Grund sein)
  
 ===== Keine wichtigen Gründe sind dagegen: ===== ===== Keine wichtigen Gründe sind dagegen: =====
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 **Während des Masterstudiums ist ein Fachrichtungswechsel nur aus unabweisbarem Grund möglich. **Während des Masterstudiums ist ein Fachrichtungswechsel nur aus unabweisbarem Grund möglich.
 ** **
-**Achtung:**__Unterstrichener Text__ Für die Beurteilung, ob ein Wechsel vorliegt, ist es unerheblich, ob im alten Studiengang BAföG in Anspruch genommen wurde oder nicht. Der Verzicht auf BAföG-Leistungen in einem Studiengang, der z.B. nur probehalber gewählt wurde, schützt also nicht vor den Folgen eines Fachrichtungswechsels. Auch wenn nicht wirklich studiert wurde, sondern nur eine formale Einschreibung vorliegt, gilt dies als Studium im Sinne des BAföG. + 
 +__**Achtung:**__  
 +Für die Beurteilung, ob ein Wechsel vorliegt, ist es unerheblich, ob im alten Studiengang BAföG in Anspruch genommen wurde oder nicht. Der Verzicht auf BAföG-Leistungen in einem Studiengang, der z.B. nur probehalber gewählt wurde, schützt also nicht vor den Folgen eines Fachrichtungswechsels. Auch wenn nicht wirklich studiert wurde, sondern nur eine formale Einschreibung vorliegt, gilt dies als Studium im Sinne des BAföG. 
vernetzungswiki/informationen/fachrichtungswechsel/start.1634045369.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/10/12 15:29 von schwarzkopf