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allgemein:gremiensemester

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allgemein:gremiensemester [2019/08/01 14:26] – [Wie kann ich Gremiensemester nicht-anrechnen lassen?] theresa.schwarzkopfallgemein:gremiensemester [2019/08/01 15:11] – [Wie funktioniert die längere Förderung beim BAföG?] theresa.schwarzkopf
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 ==== Wie funktioniert die längere Förderung beim BAföG? ==== ==== Wie funktioniert die längere Förderung beim BAföG? ====
  
-Die Nichtanrechnung von Semestern über das Immatrikulationsamt spielt beim BAföG keine Rolle. Das Erreichen einer längeren Förderung beim BAföG ist etwas komplizierter. Die Nichtanrechnung von Semestern beim Immatrikulationsamt funktioniert völlig unabhängig von einer längeren BAföG-Förderung.+Die Nichtanrechnung von Semestern über das Immatrikulationsamt spielt beim BAföG keine Rolle. Das Erreichen einer längeren Förderung beim BAföG ist etwas komplizierter.
 Für eine Verlängerung der Förderung gibt es zwei Möglichkeiten: Für eine Verlängerung der Förderung gibt es zwei Möglichkeiten:
-__ + 
-a) Verspätete Vorlage des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG (Mitwirkung von Ausbildungsstätten)__+==== a) Verspätete Vorlage des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG (Mitwirkung von Ausbildungsstätten) ==== 
 Dies betrifft Studierende, die sich noch innerhalb der ersten vier Semester des Studiums befinden. Den Leistungsnachweis – eine Mitteilung des Prüfungsamtes, dass ihr alle bis zum 4. Semester erforderlichen Leistungen erbracht habt - müsst ihr laut Gesetz bis vier Monate nach Ende des 4. Semesters vorlegen. (Möglich ist dies auch schon nach dem 3. Semester!) Dies betrifft Studierende, die sich noch innerhalb der ersten vier Semester des Studiums befinden. Den Leistungsnachweis – eine Mitteilung des Prüfungsamtes, dass ihr alle bis zum 4. Semester erforderlichen Leistungen erbracht habt - müsst ihr laut Gesetz bis vier Monate nach Ende des 4. Semesters vorlegen. (Möglich ist dies auch schon nach dem 3. Semester!)
  
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 Gremientätigkeiten aus den ersten vier Semestern können nicht mehr für eine Förderung über die Förderungshöchstdauer (siehe b) ) verwendet werden, wenn ihr den Leistungsnachweis rechtzeitig (3. oder 4. Sem.) abgegeben habt. Sie „verfallen“ dann. Gremientätigkeiten aus den ersten vier Semestern können nicht mehr für eine Förderung über die Förderungshöchstdauer (siehe b) ) verwendet werden, wenn ihr den Leistungsnachweis rechtzeitig (3. oder 4. Sem.) abgegeben habt. Sie „verfallen“ dann.
  
-__b) Förderung über die Förderungshöchstdauer nach § 15 (Förderungsdauer)__+==== b) Förderung über die Förderungshöchstdauer nach § 15 (Förderungsdauer) ==== 
 Dies betrifft Studierende, die sich am Ende ihres Studiums/ des Studienabschnitts befinden. Dies betrifft Studierende, die sich am Ende ihres Studiums/ des Studienabschnitts befinden.
  
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 Nach Abschluss der Regelstudienzeit könnt ihr vom BAföG gefördert werden, wenn am Ende der regulären Regelstudienzeit noch Prüfungen offen sind und eure Gremienzeit in das 5. – 10. Semester fällt. Nicht angemeldete Prüfungen sind besser als nicht bestandene Prüfungen, da man hier davon ausgeht, dass ihr euer Studium gut im Griff habt und Verzögerungen aktiv plant. Nach Abschluss der Regelstudienzeit könnt ihr vom BAföG gefördert werden, wenn am Ende der regulären Regelstudienzeit noch Prüfungen offen sind und eure Gremienzeit in das 5. – 10. Semester fällt. Nicht angemeldete Prüfungen sind besser als nicht bestandene Prüfungen, da man hier davon ausgeht, dass ihr euer Studium gut im Griff habt und Verzögerungen aktiv plant.
-Holt vor Überschreiten der Regelstudienzeit das Formular „Förderung über Förderungshöchstdauer“ bei eurer:m Sachbearbeiter:in im BAföG-Amt. Legt beim Beantragen die Gremiensemesterbescheinigung bei. Zusätzlich müsst ihr eine Begründung schreiben, welche Prüfungen aus der Gremienzeit jetzt noch offen sind. Es kann auch „kaskadenartig“ begründet werden, dass offene Prüfungen aus der Gremienzeit später nachgeholt wurden, auf Grund dessen spätere Prüfungen offen geblieben sind und diese wiederum zu einer Studienzeitverlängerung führen.+Holt vor Überschreiten der Regelstudienzeit das Formular **„Förderung über Förderungshöchstdauer“** bei eurer:m Sachbearbeiter:in im BAföG-Amt. Legt beim Beantragen die Gremiensemesterbescheinigung bei. Zusätzlich müsst ihr eine Begründung schreiben, welche Prüfungen aus der Gremienzeit jetzt noch offen sind. Es kann auch „kaskadenartig“ begründet werden, dass offene Prüfungen aus der Gremienzeit später nachgeholt wurden, auf Grund dessen spätere Prüfungen offen geblieben sind und diese wiederum zu einer Studienzeitverlängerung führen.
  
 Eventuell gibt es vor den Entscheidungen noch eine Nachforderung, z.B. eine ausführlichere Begründung, eine genaue Auflistung der Tätigkeiten im Gremium oder einer Notenübersicht. Das ist erstmal keine Ablehnung, bitte informiere dich genau und reiche das Benötigte nach.  Eventuell gibt es vor den Entscheidungen noch eine Nachforderung, z.B. eine ausführlichere Begründung, eine genaue Auflistung der Tätigkeiten im Gremium oder einer Notenübersicht. Das ist erstmal keine Ablehnung, bitte informiere dich genau und reiche das Benötigte nach. 
allgemein/gremiensemester.txt · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:57 von 127.0.0.1