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allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:berufsrelevanz

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allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:berufsrelevanz [2017/05/23 13:09] matthias.luethallgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:berufsrelevanz [2017/05/23 15:06] tim.rothbarth
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-Eine besondere Berufsrelevanz ist gegeben, wenn diese eine Prüfungsleistung ganz unverzichtbar für diedurch das Studiumangestrebte Tätigkeit ist. Ein fiktives Beispiel dafür wäre beim Studium der Architektur ein Statik-Modul mit der ungewichteten Prüfungsleistungen "Statik 1" und "Statik 2". In diesem Fall könnte argumentiert werden, dass bei Fehlen der Kenntnisse aus einer der beiden Statik-Prüfungen die Eignung zum zukünftigen Beruf des Architekten in Frage gestellt werden kann.+Eine besondere Berufsrelevanz ist gegeben, wenn eine bestimmte Prüfungsleistung ganz unverzichtbar für die durch das Studium angestrebte Tätigkeit ist. Ein fiktives Beispiel dafür wäre beim Studium der Architektur ein Statik-Modul mit der ungewichteten Prüfungsleistungen "Statik 1" und "Statik 2". In diesem Fall könnte argumentiert werden, dass bei Fehlen der Kenntnisse aus einer der beiden Statik-Prüfungen die Eignung zum zukünftigen Beruf des Architekten in Frage gestellt werden kann.
  
 Vor diesem Hintergrund kann man auch umgekehrt argumentieren: Vor diesem Hintergrund kann man auch umgekehrt argumentieren:
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-Konkret heißt dies, dass beispielsweise ein Fremdsprachenmodul, um bei der Architektur zu bleiben, nur dann als besonders berufsrelevant gilt (und somit eine fehlende Kompensationsmöglichkeit rechtfertigt), wenn durch das Nichtbestehen einer Prüfungsleistung die Gesamteignung für den Beruf als nicht erbracht gilt, sprich, wenn eine Prüfungsleistung aus dem entsprechenden Modul eine nahezu unverzichtbare Bedeutung für Beruf hat.+Konkret heißt dies, dass beispielsweise ein Fremdsprachenmodul, um bei der Architektur zu bleiben, nur dann als besonders berufsrelevant gilt (und somit eine fehlende Kompensationsmöglichkeit rechtfertigt), wenn durch das Nichtbestehen dieses Moduls die Gesamteignung für den Beruf als nicht erbracht gilt. Sollte der zukünftige Beruf also als Grundvoraussetzung das Beherrschen der Fremdsprache aus dem Fremdsprachenmodul beinhalten, spricht man von Berufsrelevanz und das Modul kann nicht durch ein anderes kompensiert werden.
allgemein/lust/lust/rahmenpruefungsordnung/berufsrelevanz.txt · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:57 von 127.0.0.1