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allgemein:datenschutz:vorfallsammlung:facebook:verantwortung

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allgemein:datenschutz:vorfallsammlung:facebook:verantwortung [2019/09/12 12:47] matthias.zagermannallgemein:datenschutz:vorfallsammlung:facebook:verantwortung [2021/01/30 13:57] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 ====== Verantwortung von Facebook-Fanseitenbetreibern ====== ====== Verantwortung von Facebook-Fanseitenbetreibern ======
 +<WRAP center round info 90%>
 +==== tl;dr ====
 +  * Facebook-Fanseiten-Betreiber sind für die von Facebook durchgefürte Datenverarbeitung mit verantwortlich
 +  * Facebook-Fanseiten-Betreiber müssen Auskunftsbegehren im Sinne des Datenschutzrechts nachkommen und können diese nicht an Facebook delegieren
 +  * Untersagung des Betriebs von Fanseiten durch Datenschutzbehörden ist zulässig und aufgrund mangelnder technisch umsetzbarer Alternativen angemessen
 +</WRAP>
 +
 +
 Betreiber von auf Facebook gehostete Fanseiten sind für unzulässige Zusammenführung von personenbezogenen Daten zur Profilbildung mit zur Verantwortung zu ziehen. Betreiber von auf Facebook gehostete Fanseiten sind für unzulässige Zusammenführung von personenbezogenen Daten zur Profilbildung mit zur Verantwortung zu ziehen.
 Relevant für FSRe und StuRa: das Gericht folgte dem dem Statement des Generalstaatsanwaltes, dies ist praktisch das Aus für die Facebookseiten, da das SächsDSG öffentlichen Aufgabenträgern (wie die Studentenschaft TU Dresden) eine Mitwirkung an Datenzusammenführungen ohne Einwilligung Betroffener untersagt. Weiterhin ist es Fanseiten-Betreibern nach aktuellem Stand (10.07.2019) nicht möglich, als Mitverantwortliche ihren Auskunftspflichten nachzukommen, da bis heute keine schriftliche Vereinbarungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte (hier Seitenbetreiber <-> facebook) abgeschlossen werden kann, der Umfang und der Verarbeitung personenbezogener Merkmale ungeklärt ist und kein Mechanismus implementiert wurde, die DS-GVO-konforme Einholung des Einverständnisses zur Datenverarbeitung vor Aufruf der Fanpage existiert.  Relevant für FSRe und StuRa: das Gericht folgte dem dem Statement des Generalstaatsanwaltes, dies ist praktisch das Aus für die Facebookseiten, da das SächsDSG öffentlichen Aufgabenträgern (wie die Studentenschaft TU Dresden) eine Mitwirkung an Datenzusammenführungen ohne Einwilligung Betroffener untersagt. Weiterhin ist es Fanseiten-Betreibern nach aktuellem Stand (10.07.2019) nicht möglich, als Mitverantwortliche ihren Auskunftspflichten nachzukommen, da bis heute keine schriftliche Vereinbarungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte (hier Seitenbetreiber <-> facebook) abgeschlossen werden kann, der Umfang und der Verarbeitung personenbezogener Merkmale ungeklärt ist und kein Mechanismus implementiert wurde, die DS-GVO-konforme Einholung des Einverständnisses zur Datenverarbeitung vor Aufruf der Fanpage existiert. 
allgemein/datenschutz/vorfallsammlung/facebook/verantwortung.1568285227.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)