allgemein:gremiensemester
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allgemein:gremiensemester [2019/03/13 14:04] – [Wie bekomme ich Gremiensemester, wenn ich nicht in den Fachschaftsrat gewählt wurde, aber gern mitarbeiten würde?] theresa.schwarzkopf | allgemein:gremiensemester [2020/11/30 12:16] – [Wie kann ich Gremiensemester nicht-anrechnen lassen?] schwarzkopf | ||
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Zunächst muss man in ein Gremium __gewählt__ und dort __aktiv__ sein. Die studentischen Vertreter: | Zunächst muss man in ein Gremium __gewählt__ und dort __aktiv__ sein. Die studentischen Vertreter: | ||
- | Die **Organe der Hochschule**, | + | Die **Organe der Hochschule**, |
*Senat und der erweiterte Senat //(von allen Studierenden gewählt)// | *Senat und der erweiterte Senat //(von allen Studierenden gewählt)// | ||
*Fakultätsrat //(von den Studierenden der Fakultät gewählt)// | *Fakultätsrat //(von den Studierenden der Fakultät gewählt)// | ||
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Bitte lass dich vom FSR in eines der oben genannten Gremien wählen und entsenden, z.B. in als Vertreter: | Bitte lass dich vom FSR in eines der oben genannten Gremien wählen und entsenden, z.B. in als Vertreter: | ||
- | (ACHTUNG: Für jeden Studiengang muss es eine StuKo mit mehreren Vertreter: | + | __ACHTUNG:__ Für jeden Studiengang muss es eine StuKo mit mehreren Vertreter: |
- | ==== Wie bekomme ich meine Bescheinigung? ==== | + | ==== Wie bekomme ich meine Gremienbescheinigung vom Studentenrat? ==== |
Bitte fülle den Gremiensemesterantrag aus, lasse ihn vom FSR unterschreiben und gib ihn im StuRa-Servicebüro ab. Wenn du nicht im FSR, aber in der Studienkommission warst, lege zusätzlich ein Schreiben vom FSR, in dem die Entsendungszeiten festgehalten sind, bei. | Bitte fülle den Gremiensemesterantrag aus, lasse ihn vom FSR unterschreiben und gib ihn im StuRa-Servicebüro ab. Wenn du nicht im FSR, aber in der Studienkommission warst, lege zusätzlich ein Schreiben vom FSR, in dem die Entsendungszeiten festgehalten sind, bei. | ||
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Wenn du auf dem Formular eine Mailadresse ergänzt, geben wir dir Bescheid, wenn sie fertig ist. | Wenn du auf dem Formular eine Mailadresse ergänzt, geben wir dir Bescheid, wenn sie fertig ist. | ||
- | ==== Wie kann ich Gremiensemester nicht-anrechnen lassen? ==== | + | ==== Wie kann ich Gremiensemester nicht-anrechnen lassen |
Dafür musst du die Bescheinigung mit einem formlosen Antrag auf Nichtanrechnung bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Immatrikulationsamt einreichen. Die Anzahl der Hochschulsemester bleibt gleich. Die Anzahl der Fachsemester wird für eine Legislatur um 1 Semester, bei mehreren Legislaturen um 3 Semester verringert. | Dafür musst du die Bescheinigung mit einem formlosen Antrag auf Nichtanrechnung bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Immatrikulationsamt einreichen. Die Anzahl der Hochschulsemester bleibt gleich. Die Anzahl der Fachsemester wird für eine Legislatur um 1 Semester, bei mehreren Legislaturen um 3 Semester verringert. | ||
- | ACHTUNG: Gremienzeiten aus einem Studienabschnitt (BA, MA) können nur für diesen Studienabschnitt nicht-angerechnet werden. Dafür dürft ihr die Regelung in jedem Studienabschnitt voll anwenden – als Studierende in einem Diplom- oder Staatsexamensstudiengang jedoch nur einmal (3 Semester). | + | |
+ | __ACHTUNG:__ Gremienzeiten aus einem Studienabschnitt (BA, MA) können nur für diesen Studienabschnitt nicht-angerechnet werden. Dafür dürft ihr die Regelung in jedem Studienabschnitt voll anwenden – als Studierende in einem Diplom- oder Staatsexamensstudiengang jedoch nur einmal (3 Semester). | ||
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+ | Nach einer Nicht-Anrechnung beim Imma-Amt kannst du von der Freiversuchsregelung profitieren. Erkundige dich dazu bei deinem FSR oder beim Prüfungsamt. | ||
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+ | Mit einer Gremienbescheinigung/ | ||
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+ | Mit einer Gremienbescheinigung/ | ||
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+ | ==== Wie funktioniert die längere Förderung beim BAföG? ==== | ||
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+ | Die Nichtanrechnung von Semestern über das Immatrikulationsamt spielt beim BAföG keine Rolle. Das Erreichen einer längeren Förderung beim BAföG ist etwas komplizierter. | ||
+ | Für eine Verlängerung der Förderung gibt es zwei Möglichkeiten: | ||
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+ | ==== a) Verspätete Vorlage des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG (Mitwirkung von Ausbildungsstätten) ==== | ||
+ | Dies betrifft Studierende, | ||
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+ | //„(1) Vom fünften Fachsemester an wird Ausbildungsförderung für den Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder einer Hochschule nur von dem Zeitpunkt an geleistet, in dem der Auszubildende vorgelegt hat […] | ||
+ | (2) Liegen Tatsachen vor, die voraussichtlich eine spätere Überschreitung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3 oder eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach § 15a Abs. 3 rechtfertigen, | ||
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+ | Wenn ihr in Gremien gewählt wart/seid, könnt ihr beantragen, den Leistungsnachweis später vorlegen zu müssen. Beantragt die verspätete Vorlage spätestens zum Ende des 4. Semesters. Dazu muss die Zeit im Gremium in die ersten vier Fachsemester fallen und es muss eine Studienverzögerung vorliegen. Das bedeutet, es müssen Prüfungen offen sein, die aus der Gremienzeit stammen und erst nach Abschluss des 4. Semesters nachgeholt werden können. Nicht angemeldete Prüfungen sind besser als nicht bestandene Prüfungen, da man hier davon ausgeht, dass ihr euer Studium gut im Griff habt und Verzögerungen aktiv plant. | ||
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+ | Fragt bei eurer BAföG-Sachbearbeiterin nach dem Formular **„spätere Vorlage des Leistungsnachweises“**. Ihr solltet die Gremienbescheinigung des Stura und eine Begründung beilegen, dass die Studienverzögerung auf Grund der Gremientätigkeit entstanden ist. Es kann auch „kaskadenartig“ begründet werden, dass offene Prüfungen aus der Gremienzeit später nachgeholt wurden, auf Grund dessen spätere Prüfungen offen geblieben sind und diese wiederum zu einer Studienzeitverlängerung führen. Begründet auch, wie viel länger ihr für die Vorlage braucht, z.B. weil Prüfungen nur im Sommersemester angeboten werden. Möglich sind ein oder zwei Semester. | ||
+ | Wird der Antrag positiv entschieden, | ||
+ | Gremientätigkeiten aus den ersten vier Semestern können nicht mehr für eine Förderung über die Förderungshöchstdauer (siehe b) ) verwendet werden, wenn ihr den Leistungsnachweis rechtzeitig (3. oder 4. Sem.) abgegeben habt. Sie „verfallen“ dann. | ||
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+ | ==== b) Förderung über die Förderungshöchstdauer nach § 15 (Förderungsdauer) ==== | ||
+ | Dies betrifft Studierende, | ||
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+ | // „Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie […] | ||
+ | 3. infolge einer Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen und der Länder sowie in satzungsmäßigen Organen der Selbstverwaltung der Studierenden an diesen Ausbildungsstätten sowie der Studentenwerke, | ||
+ | überschritten worden ist.“// | ||
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+ | Nach Abschluss der Regelstudienzeit könnt ihr vom BAföG gefördert werden, wenn am Ende der regulären Regelstudienzeit noch Prüfungen offen sind und eure Gremienzeit in das 5. – 10. Semester fällt. Nicht angemeldete Prüfungen sind besser als nicht bestandene Prüfungen, da man hier davon ausgeht, dass ihr euer Studium gut im Griff habt und Verzögerungen aktiv plant. | ||
+ | Holt vor Überschreiten der Regelstudienzeit das Formular **„Förderung über Förderungshöchstdauer“** bei eurer:m Sachbearbeiter: | ||
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+ | Eventuell gibt es vor den Entscheidungen noch eine Nachforderung, | ||
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+ | Bei Fragen oder einem negativen Bescheid kannst du immer die BAföG-Beratung oder das Servicebüro des StuRa aufsuchen. | ||
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