allgemein:lust:lust:beratung:anamnesebogen
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allgemein:lust:lust:beratung:anamnesebogen [2019/08/28 12:15] – paul.senf | allgemein:lust:lust:beratung:anamnesebogen [2019/08/28 12:16] – [Prüfungsunfähigkeit] paul.senf | ||
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Antwort: Die Anforderungen an ein solches Formular bzw. an die Art der_des Studierenden die Prüfungsunfähigkeit zu beweisen sind nicht klar geregelt, da es keine genauen Urteile dazu gibt. Somit kann jede Fakultät in ihrem Prüfungsausschuss darüber entscheiden wie es gehandhabt wird. Damit ist aber auch nicht wirklich klar, ob die verpflichtende Angabe von Symptomen rechtmäßig ist. Argumentiert wird es mit der Chancengleichheit, | Antwort: Die Anforderungen an ein solches Formular bzw. an die Art der_des Studierenden die Prüfungsunfähigkeit zu beweisen sind nicht klar geregelt, da es keine genauen Urteile dazu gibt. Somit kann jede Fakultät in ihrem Prüfungsausschuss darüber entscheiden wie es gehandhabt wird. Damit ist aber auch nicht wirklich klar, ob die verpflichtende Angabe von Symptomen rechtmäßig ist. Argumentiert wird es mit der Chancengleichheit, | ||
Frage: Warum reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht wie bei Arbeitnehmer_innen? | Frage: Warum reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht wie bei Arbeitnehmer_innen? | ||
- | Antwort: Prüfungsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit sind rechtlich verschiedene Dinge. An der Hochschule entscheidet wie beschrieben der Prüfungsausschuss und nicht der Arzt. \\ | + | Antwort: Prüfungsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit sind rechtlich verschiedene Dinge. An der Hochschule entscheidet wie beschrieben der Prüfungsausschuss und nicht die_der Ärzt_in. \\ |
Frage: Was sind meine weiteren Möglichkeiten? | Frage: Was sind meine weiteren Möglichkeiten? | ||
Antwort: Wir empfehlen dir deine_n Hausärzt_in aufzusuchen und zu fragen, ob die Symptome nachträglich bescheinigt werden können. Falls das nicht geht kannst du entweder mit dem Fehlversuch leben oder den Rechtsweg einleiten und gegen das Formular mit Symptompflicht klagen. Wie gesagt ist nicht klar, ob es rechtmäßig ist und es gibt die beschriebenen Argumentationen dafür und dagegen. Die Chancen vor Gericht können wir daher sehr schlecht bis gar nicht abschätzen und für diesen Schritt musst du eine_n Anwält_in einschalten. \\ | Antwort: Wir empfehlen dir deine_n Hausärzt_in aufzusuchen und zu fragen, ob die Symptome nachträglich bescheinigt werden können. Falls das nicht geht kannst du entweder mit dem Fehlversuch leben oder den Rechtsweg einleiten und gegen das Formular mit Symptompflicht klagen. Wie gesagt ist nicht klar, ob es rechtmäßig ist und es gibt die beschriebenen Argumentationen dafür und dagegen. Die Chancen vor Gericht können wir daher sehr schlecht bis gar nicht abschätzen und für diesen Schritt musst du eine_n Anwält_in einschalten. \\ |
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