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allgemein:lust:lust:beratung:anamnesebogen

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allgemein:lust:lust:beratung:anamnesebogen [2019/08/22 11:52] paul.senfallgemein:lust:lust:beratung:anamnesebogen [2021/01/30 13:57] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 Rechtsurteil und daher kann man auch darüber argumentieren. Eine solche Rechtsurteil und daher kann man auch darüber argumentieren. Eine solche
 Diskussion ist im Rechtsgutachten des Bundestages (Punkt 4) dargelegt. Diskussion ist im Rechtsgutachten des Bundestages (Punkt 4) dargelegt.
 +
 +=== Ende Diplom Elektrotechnik ===
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 +Die_der Studierende wurde während der Bearbeitungsphase der Diplomarbeit krank geschrieben und wollte mit dieser Begründung zurücktreten. Die Krankschreibung erfolgte in der Notaufnahme ohne stationäre Behandlung. Unter diesen Umständen konnte das angehängte Formular mit Beschreibung der Symptome nicht bearbeitet werden. Die Frage, ob ein Arzt nachträglich die Symptome einträgt ist daher auch fraglich.
 +
 +Frage: Wie soll der Prüfungsausschuss die Prüfungsunfähigkeit besser beurteilen können als ein_e Ärzt_in? \\
 +Antwort: Generell entscheidet nach einem Urteil von 1996 immer der Prüfungsausschuss über die Prüfungsunfähigkeit, nicht der Arzt oder die Ärztin. Die Argumentation ist, dass ein Prüfungsausschuss sich mit den Gegebenheiten der Prüfung auskennt und genauer beurteilen kann, ob die Krankheit eine Beeinträchtigung bei der Prüfung darstellt. \\
 +Frage: Umgeht die Angabe von Symptomen nicht die ärztliche Schweigepflicht? \\
 +Antwort: Nein, denn rechtlich verhält es sich so, dass du den_die Ärzt_in von der Schweigepflicht befreist. Tust du dies allerdings nicht, kannst du deine Prüfungsunfähigkeit nicht beweisen und der Rücktritt wird aller Voraussicht nicht anerkannt. \\
 +Frage: Wie kann das Zusatzformular und die verpflichtende Angabe von Symptomen rechtmäßig sein? \\
 +Antwort: Die Anforderungen an ein solches Formular bzw. an die Art der_des Studierenden die Prüfungsunfähigkeit zu beweisen sind nicht klar geregelt, da es keine genauen Urteile dazu gibt. Somit kann jede Fakultät in ihrem Prüfungsausschuss darüber entscheiden wie es gehandhabt wird. Damit ist aber auch nicht wirklich klar, ob die verpflichtende Angabe von Symptomen rechtmäßig ist. Argumentiert wird es mit der Chancengleichheit, allerdings ist auch die Frage der Verhältnismäßigkeit der Verletzung der informationellen Selbstbestimmung, die dagegen sprechen könnte, nicht geklärt. \\
 +Frage: Warum reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht wie bei Arbeitnehmer_innen? \\
 +Antwort: Prüfungsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit sind rechtlich verschiedene Dinge. An der Hochschule entscheidet wie beschrieben der Prüfungsausschuss und nicht die_der Ärzt_in. \\
 +Frage: Was sind meine weiteren Möglichkeiten? \\
 +Antwort: Wir empfehlen dir deine_n Hausärzt_in aufzusuchen und zu fragen, ob die Symptome nachträglich bescheinigt werden können. Falls das nicht geht kannst du entweder mit dem Fehlversuch leben oder den Rechtsweg einleiten und gegen das Formular mit Symptompflicht klagen. Wie gesagt ist nicht klar, ob es rechtmäßig ist und es gibt die beschriebenen Argumentationen dafür und dagegen. Die Chancen vor Gericht können wir daher sehr schlecht bis gar nicht abschätzen und für diesen Schritt musst du eine_n Anwält_in einschalten. \\
  
 ==== Sonstige ==== ==== Sonstige ====
allgemein/lust/lust/beratung/anamnesebogen.1566467520.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)