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allgemein:lust:lust:gleichstellung:nachteilsausgleich

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allgemein:lust:lust:gleichstellung:nachteilsausgleich [2018/08/22 16:15] paul.senfallgemein:lust:lust:gleichstellung:nachteilsausgleich [2021/01/30 13:57] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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-__Rechtliche Grundlage__+===== Rechtliche Grundlage =====
  
-Im §34 Absatz 3 SächsHSFG: "Prüfungsordnungen müssen die Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubes und der Elternzeit zulassen sowie der Chancengleichheit für behinderte und chronisch kranke Studenten dienende Regelungen treffen." wird geregelt, dass sowohl Studierende mit Kind, als auch behinderte oder chronisch kranke Studierende die Möglichkeit auf einen Nachteilsausgleich bekommen müssen.+==== Allgemein ==== 
 + 
 +Das Recht auf einen angemessenen Nachteilsausgleich für behinderte und chronisch kranke Studierende ergibt sich bereits aus dem Gleichheitsgrundsatz, dem Sozialstaatsprinzip und dem Benachteilungsverbot für behinderte Menschen im Grundgesetz (Artikel 3 und 20). \\ 
 +In Sachsen regelt §34 Absatz 3 SächsHSFG: "Prüfungsordnungen müssen die Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubes und der Elternzeit zulassen sowie der Chancengleichheit für behinderte und chronisch kranke Studenten dienende Regelungen treffen.", dass sowohl Studierende mit Kind, als auch behinderte oder chronisch kranke Studierende die Möglichkeit auf einen Nachteilsausgleich bekommen müssen.
 Dabei geht es vor allem um Nachteilsausgleiche einer Behinderung oder Krankheit, die den Nachweis einer uneingeschränkt vorhanden Befähigung erschweren und durch Hilfsmittel ausgeglichen werden können. Dabei geht es vor allem um Nachteilsausgleiche einer Behinderung oder Krankheit, die den Nachweis einer uneingeschränkt vorhanden Befähigung erschweren und durch Hilfsmittel ausgeglichen werden können.
 Wenn der Beruf, für den das Studium qualifizieren soll allerdings körperliche oder geistige Mindestanforderungen stellt, deren Nachweis durch die Prüfung erfolgen soll, kann kein Nachteilsaugleich gewährt werden. Wenn der Beruf, für den das Studium qualifizieren soll allerdings körperliche oder geistige Mindestanforderungen stellt, deren Nachweis durch die Prüfung erfolgen soll, kann kein Nachteilsaugleich gewährt werden.
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 Außerdem sollte es keinen Ausgleich bei der Bewertung einer Prüfungsleistung geben, da diese das Niveau des Prüflings und somit Jobeignung feststellen soll. Das heißt insbesondere, dass der Antrag immer vor dem Ablegen der Prüfungsleistung gestellt werden muss. Außerdem sollte es keinen Ausgleich bei der Bewertung einer Prüfungsleistung geben, da diese das Niveau des Prüflings und somit Jobeignung feststellen soll. Das heißt insbesondere, dass der Antrag immer vor dem Ablegen der Prüfungsleistung gestellt werden muss.
  
-__TU Dresden__+==== Urteile ==== 
 + 
 +Besonders repräsentativ sind die Urteile des [[https://wiki.stura.tu-dresden.de/lib/exe/fetch.php?media=allgemein:lust:lust:gleichstellung:bverwg-30081977_markiert.pdf|Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.08.1977]] und vom [[https://wiki.stura.tu-dresden.de/lib/exe/fetch.php?media=allgemein:lust:lust:gleichstellung:vgh_hessen_03.01.2006_-_8_tg_3292_05_markiert.pdf| Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 03.01.2006]]. 
 +Hier sind die relevanten Gründe für den Urteilsspruch markiert. 
 + 
 +===== Umsetzung an der TU Dresden =====
  
 Der Passus in der Musterprüfungsordnung der TUD, die den Nachteilsausgleich regelt lautet:  Der Passus in der Musterprüfungsordnung der TUD, die den Nachteilsausgleich regelt lautet: 
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 Diese Formulierung treffen so gut wie alle Studiengänge in ihren Prüfungsordnungen. Diese Formulierung treffen so gut wie alle Studiengänge in ihren Prüfungsordnungen.
  
-__Prüfungsordnungen__+==== theoretisch in Prüfungsordnungen ====
  
 ^ Bereich          ^Abschluss           ^ Fakultät              ^ Studiengang         ^ Nachteilsausgleich    ^ ^ Bereich          ^Abschluss           ^ Fakultät              ^ Studiengang         ^ Nachteilsausgleich    ^
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 ^| | Master| Lehramt| Gymnasium\\ Berufsbildende Schulen| Ja\\ Ja| ^| | Master| Lehramt| Gymnasium\\ Berufsbildende Schulen| Ja\\ Ja|
  
-__Praxis__+==== in der Praxis bei Anträgen ====
  
 ^ Bereich       ^ Fakultät          ^ Anzahl und Bewilligung                   ^ Arten ^ ^ Bereich       ^ Fakultät          ^ Anzahl und Bewilligung                   ^ Arten ^
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 ^ Lehramt| Lehramt| 1-3 Fälle pro Semester in der Regel positiv| Schreibzeitverlängerung, Änderung der Art der Prüfungsleistung (Wechsel von schriftlicher zu mündlicher PL o.ä.) | ^ Lehramt| Lehramt| 1-3 Fälle pro Semester in der Regel positiv| Schreibzeitverlängerung, Änderung der Art der Prüfungsleistung (Wechsel von schriftlicher zu mündlicher PL o.ä.) |
  
-__Urteile__+===== Fazit =====
  
-Besonders repräsentativ sind die Urteile des [[https://wiki.stura.tu-dresden.de/lib/exe/fetch.php?media=allgemein:lust:lust:gleichstellung:bverwg-30081977_markiert.pdf|Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.08.1977]] und vom [[https://wiki.stura.tu-dresden.de/lib/exe/fetch.php?media=allgemein:lust:lust:gleichstellung:vgh_hessen_03.01.2006_-_8_tg_3292_05_markiert.pdf| Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 03.01.2006]].+Zumindest die Umsetzung von Nachteilsausgleichsregelungen in den Prüfungsordnungen gelingt an der TU sehr gut. Ausgleiche für chronisch kranke und behinderte Studierende sind in jeder Studienordnung verankert, während sie für Studierende mit Kind nur an einigen Stellen fehlen. \\ 
 +Auch die Einstellung zu diesem Thema ist an den einzelnen Fakultäten lobenswert, was man an der Zahl der bewilligten Anträge erkennen kann. \\ 
 +Bei der Zahl der Anträge waren wir anfangs skeptisch, wenn man jedoch bedenkt, dass die meisten nur am Anfang ihres Studiums einen Antrag stellen, der für die gesamte Dauer des Studiums gültig ist relativiert sich die Anzahl. Außerdem werden seitens der Uni deutlich weniger Studierende geschätzt, die Behinderungen haben, die eines prüfungsrelevanten Nachteilsausgleich bedürfen. \\ 
 +Daher ist davon auszugehen, dass nahezu alle Berechtigten für Nachteilsausgleiche auch einen solchen beantragen. 
 +Im [[https://wiki.stura.tu-dresden.de/lib/exe/fetch.php?media=allgemein:lust:lust:gleichstellung:aktionsplan_tu_dresden_2017_markiert.pdf|Aktionsplan Inklusion]] wird es auch thematisiert. Besonders Maßnahmen 18,19 und 22 beziehen sich auf den NachteilsausgleichSo wie weitere Maßnahmen bzglVerbesserung des Beratungsangebots, die sich noch positiv auf die Zahl der Anträge auswirken könntenDie meisten dieser Maßnahmen sollen bis Ende 2018 umgesetzt sein
  
  
  
allgemein/lust/lust/gleichstellung/nachteilsausgleich.1534947359.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)