allgemein:lust:lust:infomaterial:wiederholungspruefung
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+ | Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Ansichten des Studentenrates, | ||
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+ | ===== Flyer (WIP) ===== | ||
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+ | ===== Rechtsgrundlagen ===== | ||
+ | ==== Hauptquellen ==== | ||
+ | === Gesetzeskommentar === | ||
+ | * Prüfungsrecht, | ||
+ | * Mein Recht bei Prüfungen, Birnbaum: Kapitel 9 – „Wiederholung von Prüfungen“ | ||
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+ | === Auszug aus der Musterprüfungsordnung === | ||
+ | == §16 Wiederholung von Modulprüfungen == | ||
+ | - Nicht bestandene Modulprüfungen können innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Die Frist beginnt mit Bekanntgabe des erstmaligen Nichtbestehens der Modulprüfung. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie erneut als nicht bestanden. | ||
+ | - Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Danach gilt die Modulprüfung als endgültig nicht bestanden. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig. | ||
+ | - Die Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung, | ||
+ | - Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung ist nur in dem in § 15 Absatz 2 geregelten Fall zulässig und umfasst alle Prüfungsleistungen. | ||
+ | - Fehlversuche der Modulprüfung aus dem gleichen oder anderen Studiengängen werden übernommen. | ||
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+ | ==== Begriffe ==== | ||
+ | ^ Begriff ^ Definition ^ | ||
+ | | Lehrveranstaltung | Das Lehrangebot der Universität setzt sich aus Lehrveranstaltungen zusammen z. B. Vorlesungen, | ||
+ | | Prüfungsleistung | Im Rahmen einer Modulprüfung können ein oder mehrere Prüfungsleistungen bzw. „Teilprüfungen“ abgenommen werden. „Die Prüfungsleistungen werden studienbegleitend abgenommen.“ | | ||
+ | | Prüfung | aktiver Prüfungsprozess () | | ||
+ | | Prüfungsverfahren | Ein Prüfungsverfahren wird mit Antritt zum ersten Versuch begonnen | ||
+ | | Modul | LGS: „In Modulen werden thematisch und zeitlich abgerundete, | ||
+ | | Modulprüfung | Musterprüfungsordnung: | ||
+ | | Abschlussarbeit | Abschlussarbeit ist die Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit – nicht zu verwechseln mit der Abschlussprüfung | | ||
+ | | Abschlussprüfung | Die [Abschluss]-Prüfung besteht aus Modulprüfungen sowie der [Abschluss]-Arbeit und ggf. dem Kolloquium. | ||
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