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allgemein:lust:lust:infomaterial:wiederholungspruefung

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allgemein:lust:lust:infomaterial:wiederholungspruefung [2017/06/26 20:10] matthias.luethallgemein:lust:lust:infomaterial:wiederholungspruefung [2021/01/30 13:57] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 ===== Flyer (WIP) ===== ===== Flyer (WIP) =====
-Dieser Flyer soll einen Erstkontakt zum StuRa und damit verbunden weiteren Informationen (Homepage) bzw. Beratung dienen. Er hat insbesondere keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit. Es wurde eher Wert auf leichte Verständlichkeit gelegt+//Siehe [[allgemein:lust:lust:infomaterial:wiederholungspruefung:flyer|Flyer]].//
  
-==== Text ==== +Dieser [[allgemein:lust:lust:infomaterial:wiederholungspruefung:flyer|Flyer]] soll einen Erstkontakt zum StuRa und damit verbunden weiteren Informationen (Homepage) bzwBeratung dienen. Er hat insbesondere keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit. Es wurde eher Wert auf leichte Verständlichkeit gelegt
-=== Prüfungen nicht bestanden?! – Kein Weltuntergang! === +
-== Prüfungen? Module? Was ist der Unterschied? == +
-Eine oder mehrere Prüfungen bilden ein Modul. Prüfungen können dabei bspw. Klausuren, Referate, Hausarbeiten, Praktika sein. +
- +
-== Wie wiederhole ich meine Prüfung? == +
-Streng genommen wiederholst du keine Prüfungen, sondern Module. Du musst erst alle Prüfungen in einem Modul ablegen, bevor du mit der Wiederholung beginnen kannst. +
- +
-== Bis wann muss ich ein Modul wiederholen? == +
-Beim ersten Mal hast du genau ein Jahr dafür Zeit. Häufig werden die zum Modul zugehörigen Prüfungen in diesem Zeitraum zwei Mal angeboten. Solltest du noch einmal nicht bestehen, musst du für deinen dritten Versuch den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen. +
- +
-== Muss ich auch die bestandenen Prüfungen des Moduls wiederholen? == +
-Nein, du darfst nur die nicht bestandenen Prüfungen wiederholen. +
- +
-== Kann ich die Frist für die Wiederholung verlängern? == +
-Befindest du dich im Urlaubssemester, Mutterschutz oder in Elternzeit wird die Frist pausiert. Gleiches gilt, wenn du zur Prüfung krank bist. +
- +
-=== Drittversuch?! – Nicht exmatrikulieren! === +
-== Kein Problem, dann exmatrikuliere ich mich einfach?! == +
-Bloß nicht! Wenn du dich exmatrikulierst, musst du die Prüfungen trotzdem in den Fristen wiederholen – obwohl du kein Student mehr bist! Wenn du zu diesen nicht antrittst, wirst du durch den Drittversuch fallen und kannst Studiengänge mit dieser Prüfung nicht mehr studieren. +
- +
-== Was passiert, wenn ich mit nicht bestandenen Modulen die Hochschule wechsle? == +
-Hier streiten sich die Juristen. Einige sagen, es ist kein Problem. Andere sagen, dass das Modul in der Frist abgeschlossen werden muss – entweder an der alten oder neuen Hochschule. Fehlversuche bleiben dabei erhalten. +
- +
-== Habt ihr Tipps, wie ich mich beim nächsten Mal besser abschneide? == +
-Bei inhaltlichen Problemen hast du ausreichend Zeit noch einmal die Vorlesung und Übung zu besuchen oder eine Lerngruppe mit Kommilitonen zu gründen. Übungsleiter und Dozenten sind in diesem Fall auch kompetente Ansprechpartner. +
- +
-Leidest du an Prüfungsangst oder Lernblockaden kannst du dich bspw. an die psychosoziale Beratung im Studentenwerk wenden: +
- +
-http://www.studentenwerk-dresden.de/soziales/ +
- +
-Für Beratungen stehen wir dir auch im Studentenrat zur Verfügung! Einfach umblättern ;-) +
- +
-=== Beratungen im StuRa – Ab in die Baracke! === +
-== Referat Lehre und Studium == +
-Das Team des Bereiches Lehre und Studium berät dich gern zu Fragen und Problemen, die bei deiner Studienorganisation auftauchen. Dazu gehören Urlaubssemester, Probleme bei Prüfungsrücktritten, nicht bestandene Wiederholungsprüfungen und noch viele mehr! +
- +
-Kontakt: rf.lust@stura.tu-dresden.de +
- +
-Im Web findest du unsere täglichen Beratungszeiten: +
- +
-https://www.stura.tu-dresden.de/beratung +
- +
-== Weitere Beratungsangebote == +
-  * BAFöG-/Sozialberatung +
-  * Beratung für ausländische Studierende +
-  * Beratung für behinderte/chronisch kranke Studierende +
-  * Beratung für Studierende mit Kind +
-  * Job & Studium +
-  * Beratung für akademische Berufe +
-  * Rechtsberatung +
- +
-Alle Infos dazu auf der StuRa-Website: +
-https://www.stura.tu-dresden.de/beratung +
- +
-==== Design ==== +
-{{:allgemein:lust:lust:infomaterial:drittversuch.pdf|Aktuelle Version des Designs}}Dies ist eher als Skizze und Größenabschätzung zu verstehen. Die Absprache mit dem Referat Öffentliches zum Design folgt noch.+
  
 ===== Rechtsgrundlagen ===== ===== Rechtsgrundlagen =====
 ==== Hauptquellen ==== ==== Hauptquellen ====
 +=== Gesetzeskommentar ===
   * Prüfungsrecht, 3. Auflage, Zimmerling/Brehm: Kapitel 18 – „Kein Aussteigen aus begonnener Prüfung durch Exmatrikulation“   * Prüfungsrecht, 3. Auflage, Zimmerling/Brehm: Kapitel 18 – „Kein Aussteigen aus begonnener Prüfung durch Exmatrikulation“
   * Mein Recht bei Prüfungen, Birnbaum: Kapitel 9 – „Wiederholung von Prüfungen“   * Mein Recht bei Prüfungen, Birnbaum: Kapitel 9 – „Wiederholung von Prüfungen“
 +
 +=== Auszug aus der Musterprüfungsordnung ===
 +== §16 Wiederholung von Modulprüfungen ==
 +  - Nicht bestandene Modulprüfungen können innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Die Frist beginnt mit Bekanntgabe des erstmaligen Nichtbestehens der Modulprüfung. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie erneut als nicht bestanden. 
 +  - Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Danach gilt die Modulprüfung als endgültig nicht bestanden. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig.
 +  - Die Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung, die aus mehreren Prüfungsleistungen besteht, umfasst nur die nicht mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewerteten Prüfungsleistungen. Bei der Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung, die eine oder mehrere wählbare Prüfungsleistungen umfasst, sind die Studierenden nicht an die vorherige Wahl einer nicht mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewerteten Prüfungsleistung gebunden.
 +  - Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung ist nur in dem in § 15 Absatz 2 geregelten Fall zulässig und umfasst alle Prüfungsleistungen.
 +  - Fehlversuche der Modulprüfung aus dem gleichen oder anderen Studiengängen werden übernommen. 
  
 ==== Begriffe ==== ==== Begriffe ====
 ^ Begriff ^ Definition ^ ^ Begriff ^ Definition ^
-Modul  +Lehrveranstaltung Das Lehrangebot der Universität setzt sich aus Lehrveranstaltungen zusammen z. B. Vorlesungen, Übungen, Praktika, e-learning, Lehrforschung etc. | 
-| Prüfung | doppelte Spaltenbreite (beachte den doppelten senkrechten Strich) | +| Prüfungsleistung | Im Rahmen einer Modulprüfung können ein oder mehrere Prüfungsleistungen bzw. „Teilprüfungen“ abgenommen werden. „Die Prüfungsleistungen werden studienbegleitend abgenommen.“ 
-Prüfungsleistung |  |+| Prüfung | aktiver Prüfungsprozess () | 
 +Prüfungsverfahren Ein Prüfungsverfahren wird mit Antritt zum ersten Versuch begonnen  | 
 +| Modul | LGS: „In Modulen werden thematisch und zeitlich abgerundete, in sich geschlossene und mit Leistungspunkten belegte Studieneinheiten zusammengefasst. Sie können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen zusammensetzen (z. B. Vorlesungen, Übungen, Praktika, e-learning, Lehrforschung etc.). Ein Modul kann Inhalte eines einzelnen Semesters oder eines Studienjahres umfassen, sich aber auch über mehrere Semester erstrecken.“ | 
 +| Modulprüfung | Musterprüfungsordnung: „Eine Modulprüfung schließt ein Modul ab und besteht in der Regel aus mindestens einer Prüfungsleistungen.“ \\ Ländergemeinsame Strukturvorgaben: „Zur Reduzierung der Prüfungsbelastung werden Module in der Regel nur mit einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis in das Abschlusszeugnis eingeht. In besonders begründeten Fällen können auch mehrere Module mit einer Prüfung abgeschlossen werden.“ | 
 +| Abschlussarbeit | Abschlussarbeit ist die Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit – nicht zu verwechseln mit der Abschlussprüfung | 
 +| Abschlussprüfung | Die [Abschluss]-Prüfung besteht aus Modulprüfungen sowie der [Abschluss]-Arbeit und ggf. dem Kolloquium. 
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