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allgemein:lust:lust:infomaterial:wiederholungspruefung

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 Dieser [[allgemein:lust:lust:infomaterial:wiederholungspruefung:flyer|Flyer]] soll einen Erstkontakt zum StuRa und damit verbunden weiteren Informationen (Homepage) bzw. Beratung dienen. Er hat insbesondere keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit. Es wurde eher Wert auf leichte Verständlichkeit gelegt.  Dieser [[allgemein:lust:lust:infomaterial:wiederholungspruefung:flyer|Flyer]] soll einen Erstkontakt zum StuRa und damit verbunden weiteren Informationen (Homepage) bzw. Beratung dienen. Er hat insbesondere keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit. Es wurde eher Wert auf leichte Verständlichkeit gelegt. 
  
 ===== Rechtsgrundlagen ===== ===== Rechtsgrundlagen =====
 ==== Hauptquellen ==== ==== Hauptquellen ====
 +=== Gesetzeskommentar ===
   * Prüfungsrecht, 3. Auflage, Zimmerling/Brehm: Kapitel 18 – „Kein Aussteigen aus begonnener Prüfung durch Exmatrikulation“   * Prüfungsrecht, 3. Auflage, Zimmerling/Brehm: Kapitel 18 – „Kein Aussteigen aus begonnener Prüfung durch Exmatrikulation“
   * Mein Recht bei Prüfungen, Birnbaum: Kapitel 9 – „Wiederholung von Prüfungen“   * Mein Recht bei Prüfungen, Birnbaum: Kapitel 9 – „Wiederholung von Prüfungen“
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 ==== Begriffe ==== ==== Begriffe ====
 ^ Begriff ^ Definition ^ ^ Begriff ^ Definition ^
-| Lehrveranstaltung |  +| Lehrveranstaltung | Das Lehrangebot der Universität setzt sich aus Lehrveranstaltungen zusammen z. B. Vorlesungen, Übungen, Praktika, e-learning, Lehrforschung etc. 
-| Prüfungsleistung | "Die Prüfungsleistungen werden studienbegleitend abgenommen."  +| Prüfungsleistung | Im Rahmen einer Modulprüfung können ein oder mehrere Prüfungsleistungen bzw. „Teilprüfungen“ abgenommen werden. „Die Prüfungsleistungen werden studienbegleitend abgenommen.“ 
-| Prüfung | | +| Prüfung | aktiver Prüfungsprozess () 
-Modul |  | +Prüfungsverfahren Ein Prüfungsverfahren wird mit Antritt zum ersten Versuch begonnen  
-| Modulprüfung | "Eine  Modulprüfung  schließt  ein  Modul  ab  und  besteht  in  der  Regel  aus  mehreren  Prüfungsleistungen."  +| Modul | LGS: „In Modulen werden thematisch und zeitlich abgerundete, in sich geschlossene und mit Leistungspunkten belegte Studieneinheiten zusammengefasst. Sie können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen zusammensetzen (z. B. Vorlesungen, Übungen, Praktika, e-learning, Lehrforschung etc.). Ein Modul kann Inhalte eines einzelnen Semesters oder eines Studienjahres umfassen, sich aber auch über mehrere Semester erstrecken.“ 
-| Abschlussarbeit |  +| Modulprüfung | Musterprüfungsordnung:Eine Modulprüfung schließt ein Modul ab und besteht in der Regel aus mindestens einer Prüfungsleistungen.“ \\ Ländergemeinsame Strukturvorgaben: „Zur Reduzierung der Prüfungsbelastung werden Module in der Regel nur mit einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis in das Abschlusszeugnis eingeht. In besonders begründeten Fällen können auch mehrere Module mit einer Prüfung abgeschlossen werden.“ 
-| Abschlussprüfung | "Die  [Abschluss]-Prüfung  besteht  aus  Modulprüfungen  sowie  der  [Abschluss]-Arbeit  und  dem  Kolloquium. |+| Abschlussarbeit | Abschlussarbeit ist die Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit – nicht zu verwechseln mit der Abschlussprüfung 
 +| Abschlussprüfung | Die [Abschluss]-Prüfung besteht aus Modulprüfungen sowie der [Abschluss]-Arbeit und ggf. dem Kolloquium.  | 
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allgemein/lust/lust/infomaterial/wiederholungspruefung.1498556707.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)