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allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung

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 5. Portfolios (§ 10), \\ 5. Portfolios (§ 10), \\
 6. Wissenschaftlich-praktische Leistungen (§ 11) und \\ 6. Wissenschaftlich-praktische Leistungen (§ 11) und \\
-7. Sprachprüfungen (§ 12). \\ \\+7. Sprachprüfungen (§ 12). \\ 
  
 Prüfungsleistungen oder einzelne Aufgaben können nach dem Antwortwahlverfahren (Multiple-Choice) durchgeführt werden, wenn dies in einer für den Studiengang geltenden Ordnung geregelt ist. Werden Prüfungsleistungen oder einzelne Aufgaben nach Satz 2 durchgeführt, soll die bzw. der Studierende vom Qualifikationsziel des Moduls umfasste Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. \\ \\ Prüfungsleistungen oder einzelne Aufgaben können nach dem Antwortwahlverfahren (Multiple-Choice) durchgeführt werden, wenn dies in einer für den Studiengang geltenden Ordnung geregelt ist. Werden Prüfungsleistungen oder einzelne Aufgaben nach Satz 2 durchgeführt, soll die bzw. der Studierende vom Qualifikationsziel des Moduls umfasste Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. \\ \\
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