allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung
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5. Portfolios (§ 10), \\ | 5. Portfolios (§ 10), \\ | ||
6. Wissenschaftlich-praktische Leistungen (§ 11) und \\ | 6. Wissenschaftlich-praktische Leistungen (§ 11) und \\ | ||
- | 7. Sprachprüfungen (§ 12). \\ \\ | + | 7. Sprachprüfungen (§ 12). \\ |
Prüfungsleistungen oder einzelne Aufgaben können nach dem Antwortwahlverfahren (Multiple-Choice) durchgeführt werden, wenn dies in einer für den Studiengang geltenden Ordnung geregelt ist. Werden Prüfungsleistungen oder einzelne Aufgaben nach Satz 2 durchgeführt, | Prüfungsleistungen oder einzelne Aufgaben können nach dem Antwortwahlverfahren (Multiple-Choice) durchgeführt werden, wenn dies in einer für den Studiengang geltenden Ordnung geregelt ist. Werden Prüfungsleistungen oder einzelne Aufgaben nach Satz 2 durchgeführt, |
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