Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:letzte_pl_exmatrikulation

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:letzte_pl_exmatrikulation [2017/03/29 11:28] fabian.koehlerallgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:letzte_pl_exmatrikulation [2021/01/30 13:57] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== Rückmeldung zur letzten Prüfungsleistung ====== ====== Rückmeldung zur letzten Prüfungsleistung ======
  
-Es soll geklärt werden wie die Notwendigkeit einer Rückmeldung geregelt ist, wenn man für die letzte noch ausstehende Prüfungsleistung im Studiengang bereits angemeldet ist.+<WRAP center round important 60%> 
 +Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Ansichten des Studentenrates, sondern die des [[https://www.stura.tu-dresden.de/referat_lehre_und_studium|Referates Lehre und Studium]] und insbesondere der [[https://wiki.stura.tu-dresden.de/doku.php?id=allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:letzte_pl_exmatrikulation&do=revisions|Autoren dieser Seite]] wieder. 
 +</WRAP> 
 + 
 +Es soll geklärt werden wie die Notwendigkeit einer Rückmeldung geregelt ist, wenn man für die letzte noch ausstehende Prüfungsleistung im Studiengang bereits angemeldet ist. Das Problem ist die widersprüchliche Handhabung und Information von Seiten der Universität und der PAs.
  
 ===== Fallbeispiel ===== ===== Fallbeispiel =====
  
 Student A studiert einen Bachelorstudiengang an der TU Dresden. Nach seinem Abschluss möchte Student A ein Auslandsjahr machen und nicht weiter immatrikuliert sein. Seine Abschlussarbeit ist seine letzte noch ausstehende Prüfungsleistung, die nicht verteidigt werden muss. Die Abschlussarbeit wurde von ihm im aktuellen Semester angemeldet. Der Abgabetermin liegt aber in den ersten Wochen des folgenden Semesters. Muss Student A sich für das kommende Semester zurückmelden? Student A studiert einen Bachelorstudiengang an der TU Dresden. Nach seinem Abschluss möchte Student A ein Auslandsjahr machen und nicht weiter immatrikuliert sein. Seine Abschlussarbeit ist seine letzte noch ausstehende Prüfungsleistung, die nicht verteidigt werden muss. Die Abschlussarbeit wurde von ihm im aktuellen Semester angemeldet. Der Abgabetermin liegt aber in den ersten Wochen des folgenden Semesters. Muss Student A sich für das kommende Semester zurückmelden?
 +
 +==== Motivation ====
 +
 +Warum das für die Studierenden von Interesse sein kann, ergibt sich daraus, dass sie den Semesterbeitrag nicht bezahlen wollen. Natürlich gibt es Möglichkeiten das Ticket anteilig zurückzuerstatten, aber diese umfassen nicht den ganzen Betrag des Semesterbeitrags und bedeuten auch mehr Aufwand. 
 +
 +
allgemein/lust/lust/rahmenpruefungsordnung/letzte_pl_exmatrikulation.1490779686.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)