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allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:moduldeckelung

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allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:moduldeckelung [2017/03/16 11:15] matthias.luethallgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:moduldeckelung [2021/01/30 13:57] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Deckelung von Modulen (vorzeitiges Nichtbestehen) ======
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-Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Ansichten des Studentenrates, sondern die des Referates Lehre und Studium und insbesondere der [[https://wiki.stura.tu-dresden.de/doku.php?id=allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:moduldeckelung&do=revisions|Autoren]] wieder.+Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Ansichten des Studentenrates, sondern die des [[https://www.stura.tu-dresden.de/referat_lehre_und_studium|Referates Lehre und Studium]] und insbesondere der [[https://wiki.stura.tu-dresden.de/doku.php?id=allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:moduldeckelung&do=revisions|Autoren dieser Seite]] wieder.
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-====== Deckelung von Modulen (vorzeitiges Nichtbestehen) ====== 
 Im Rahmen der Diskussion um eine allgemeine [[allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung|Rahmenprüfungsordnung]] ist die Debatte um die Moduldeckelung Anfang 2017 durch den Prorektor für Bildung und Internationales eröffnet worden. Grundsätzliches Ziel ist es, eine vereinfachte Regelung zu schaffen – dies gilt insbesondere für den Nachteilsausgleich. Im Rahmen der Diskussion um eine allgemeine [[allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung|Rahmenprüfungsordnung]] ist die Debatte um die Moduldeckelung Anfang 2017 durch den Prorektor für Bildung und Internationales eröffnet worden. Grundsätzliches Ziel ist es, eine vereinfachte Regelung zu schaffen – dies gilt insbesondere für den Nachteilsausgleich.
  
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 Entsprechend müsste in §16 Wiederholung von Modulprüfung kein Nachteilsausgleich enthalten sein. Entsprechend müsste in §16 Wiederholung von Modulprüfung kein Nachteilsausgleich enthalten sein.
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 +===== Entwicklungen =====
 +Es gab einen regen Austausch mit dem Prorektor für Bildung & Internationales, seinem Referenten und dem Sachgebiet 8.4 zu dem Thema. Die Nachteile der aktuellen Deckelungsregelung sind noch einmal verdeutlicht worden: insgesamt ergeben sich bis zu 18 verschiedene – zum Teil technische – Fälle, die die Deckelungsregelung auslöst. Nichtsdestotrotz bietet sie die theoretische Möglichkeit, das Studium früher abzuschließen, auf Grund ihrer Komplexität kommt dies jedoch selten zum tragen.
 +
 +Es wurde außerdem angeregt, eine zwar bereits mögliche, aber weitestgehend unbekannte bzw. nicht beworbene, Verzichterklärung für Prüfungsleistung umzusetzen, d.h. es wird unabhängig von einem Prüfungstermin darauf verzichtet, die Prüfung abzulegen und stattdessen eine 5,0 bzw. nicht bestanden zu erhalten. Dies ist eine zu befürwortende Erweiterung des oben aufgeführten Fall C. 
 +
 +Darüber hinaus ist die weitere Option des vorzeitigen Bestehens diskutiert worden. Ziel wäre es, dass Module aus mehreren Prüfungsleistungen, die rechnerisch bereits bestanden sind, auch gesamtheitlich als bestanden gewertet werden. Im Falle von Zulassungsvoraussetzungen für die Fortsetzung des Studiums wäre dies denkbar, für die Erbringung des Leistungsnachweise beim BAFöG gibt es jedoch juristische Bedenken aus Sachgebiet 8.4., da ein [[allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:regelstudienzeit|fiktives Nichtbestehen]] noch möglich wäre. Real führt dies jedoch zu der absurden Situation, dass durch eine Verzichtserklärung für die fehlende Prüfungsleistung, die Studienfinanzierung weiterhin gesichert ist, aber sich die Note verschlechtert. Unter Umständen kann dies wiederum durch die [[allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:freiversuch|Freiversuchsregelung]] unterlaufen werden, in dem das durch die Verzichtserklärung bestandene Modul vor dem im Studienablaufplan vorgesehenen Zeitpunkt bestanden wird und somit der Freiversuch aktiviert werden könnte.
allgemein/lust/lust/rahmenpruefungsordnung/moduldeckelung.1489659311.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)