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allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:ruecktrittsfristen

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allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:ruecktrittsfristen [2017/05/20 23:10] matthias.luethallgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:ruecktrittsfristen [2021/01/30 13:57] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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-===== Rücktritt von Prüfungsleistungen (§§4, 13) =====+===== Abmeldung/Rücktritt von Prüfungsleistungen (§§4, 13) =====
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 Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Ansichten des Studentenrates, sondern die des [[https://www.stura.tu-dresden.de/referat_lehre_und_studium|Referates Lehre und Studium]] und insbesondere der [[https://wiki.stura.tu-dresden.de/doku.php?id=allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:moduldeckelung&do=revisions|Autoren dieser Seite]] wieder. Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Ansichten des Studentenrates, sondern die des [[https://www.stura.tu-dresden.de/referat_lehre_und_studium|Referates Lehre und Studium]] und insbesondere der [[https://wiki.stura.tu-dresden.de/doku.php?id=allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:moduldeckelung&do=revisions|Autoren dieser Seite]] wieder.
 </WRAP> </WRAP>
  
-Das Thema Rücktrittsfristen wird an allen Fakultäten der TU Dresden unterschiedlich gehandhabt, zuweilen sogar fakultätsintern verschieden. Im Zuge der durch Prorektor Krauthäuser angestrebten Einführung von [[allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung|Rahmenstudiendokumenten]] hat sich das [[allgemein:lust:lust|Referat Lehre und Studium Gedanken zu sinnvollen einheitlichen Rücktrittsfristen von [[allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:pruefungsleistung|Prüfungsleistungen]] gemacht.+Das Thema Rücktrittsfristen wird an allen Fakultäten der TU Dresden unterschiedlich gehandhabt, zuweilen sogar fakultätsintern verschieden. Im Zuge der durch Prorektor Krauthäuser angestrebten Einführung von [[allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung|Rahmenstudiendokumenten]] hat sich das [[allgemein:lust:lust|Referat Lehre und Studium]] Gedanken zu sinnvollen einheitlichen Rücktrittsfristen von [[allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:pruefungsleistung|Prüfungsleistungen]] gemacht. 
 + 
 +===== Präsentation mit aktuellen Zahlen ===== 
 +  * {{ :allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:abmeldung_rücktritte_an_der_tu_dresden.pdf |Download}}
  
 ===== Optionen für §4 (Abmeldung bzw. Rücktritt ohne Grund) ===== ===== Optionen für §4 (Abmeldung bzw. Rücktritt ohne Grund) =====
-//Vergleich mit dem [[allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:pruefungsleistung:abmeldungsfristen|Status Quo]].//+//Vergleich mit dem [[allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:ruecktrittsfristen:abmeldefristen|Status Quo]].//
  
 Für die Vereinheitlichung von dm beiden Paragrafen zur Abmeldung von Prüfungsleistungen gibt es grundsätzlich drei Optionen, welche sich in Umfang, Einfachheit und aus der Studierendenperspektive deutlich unterscheiden.  Für die Vereinheitlichung von dm beiden Paragrafen zur Abmeldung von Prüfungsleistungen gibt es grundsätzlich drei Optionen, welche sich in Umfang, Einfachheit und aus der Studierendenperspektive deutlich unterscheiden. 
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 ==== B Abmeldungsoption nach Prüfungsleistung ==== ==== B Abmeldungsoption nach Prüfungsleistung ====
-Um den Missstand der unterschiedlichen Anforderungen an Abmeldefristen zu beseitigen, könnten für die vereinheitlichen Prüfungsleistungen individuelle  Fristen festgelegt werden. Dies erhöht jedoch deutlich Umfang und Komplexität des Paragrafen.+Um den Missstand der unterschiedlichen Anforderungen an Abmeldefristen zu beseitigen, könnten für die vereinheitlichen Prüfungsleistungen individuelle  Fristen festgelegt werden. Eine solche Regelung ist bspw. von der [[https://tu-dresden.de/ing/informatik/studium/faq/pruefungen|Fakultät Informatik]] bekannt. Dies erhöht jedoch deutlich Umfang und Komplexität des Paragrafen. 
 ^ Prüfungsleistung ^ Abmeldungsfrist ^ ^ Prüfungsleistung ^ Abmeldungsfrist ^
 | §6 Klausurarbeit | Das Referat hält eine Abmeldefrist von 3 Kalendertagen für sinnvoll.| | §6 Klausurarbeit | Das Referat hält eine Abmeldefrist von 3 Kalendertagen für sinnvoll.|
 | §9 mündliche Prüfungsleistungen |  –#–  | | §9 mündliche Prüfungsleistungen |  –#–  |
 | §7 Seminararbeiten und andere schriftliche Arbeiten | Zur Debatte steht der Vorschlag, von der Prüfungsleistung zurücktreten zu können, sobald 1/3 der Bearbeitungszeit verstrichen ist. Kritik daran s.u. | | §7 Seminararbeiten und andere schriftliche Arbeiten | Zur Debatte steht der Vorschlag, von der Prüfungsleistung zurücktreten zu können, sobald 1/3 der Bearbeitungszeit verstrichen ist. Kritik daran s.u. |
-&Projektarbeiten |  –#–  |+§8 Projektarbeiten |  –#–  |
 | §10 Referate |  –#–  | | §10 Referate |  –#–  |
 | §11 sonstige Prüfungsleistungen |    | | §11 sonstige Prüfungsleistungen |    |
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 == Was bedeutet "drei Werktage vorher"? == == Was bedeutet "drei Werktage vorher"? ==
 Bei einer Regelung, die besagt, dass der Rücktritt von einer Prüfungsleistung drei Werkage im Vorraus möglich ist, muss genau definiert werden, was dies bedeutet. Müssen zwischen dem Tag, an der der Rücktritt erklärt wird und dem Prüfungstag drei Werktage liegen oder zählt der Tag, an dem der Rücktritt erklärt wurde, zu den drei Werktagen dazu, sodass insgesamt nur zwei Werktage zwischen diesem Tag und dem Prüfungstag liegen.  Bei einer Regelung, die besagt, dass der Rücktritt von einer Prüfungsleistung drei Werkage im Vorraus möglich ist, muss genau definiert werden, was dies bedeutet. Müssen zwischen dem Tag, an der der Rücktritt erklärt wird und dem Prüfungstag drei Werktage liegen oder zählt der Tag, an dem der Rücktritt erklärt wurde, zu den drei Werktagen dazu, sodass insgesamt nur zwei Werktage zwischen diesem Tag und dem Prüfungstag liegen. 
- 
  
 ==== C Verweis auf den Prüfungsausschuss ==== ==== C Verweis auf den Prüfungsausschuss ====
 +Von allen Optionen die schlechteste ist der generelle Verweis an den Prüfungsausschuss, wie er aktuell noch in §4 der Muster-Prüfungsordnung zu finden ist: 
 +
 +<WRAP center round box 60%>
 +**§ 4 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren**\\ 
 +Für die Erbringung von Prüfungsleistungen hat sich die bzw. der Studierende anzumelden.
 +Eine spätere Abmeldung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Form und Frist der
 +An- und Abmeldung werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und zu Beginn jedes Semesters
 +fakultätsüblich bekannt gegeben. Entsprechendes gilt für Prüfungsvorleistungen. 
 +</WRAP>
 +
 +Hier entsteht lediglich Wildwuchs, wie er bereits jetzt herrscht, sodass in vielen Studiengängen komplett unterschiedliche Regelungen herrschen und zudem eine erhöhte Arbeitslast für die Prüfungsausschüsse bestehen bleibt.
 +
  
 +===== Optionen für §13 (Rücktritt mit Grund) =====
 +//Vergleich mit dem [[allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:ruecktrittsfristen:krankheitsfall|Status Quo]].//
  
 +Krankheit, Pflege, besondere Härte, u.ä.
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