allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:ruecktrittsfristen
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allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:ruecktrittsfristen [2017/05/20 23:10] – matthias.lueth | allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:ruecktrittsfristen [2021/01/30 13:57] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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- | ===== Rücktritt von Prüfungsleistungen (§§4, 13) ===== | + | ===== Abmeldung/Rücktritt von Prüfungsleistungen (§§4, 13) ===== |
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Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Ansichten des Studentenrates, | Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Ansichten des Studentenrates, | ||
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- | Das Thema Rücktrittsfristen wird an allen Fakultäten der TU Dresden unterschiedlich gehandhabt, zuweilen sogar fakultätsintern verschieden. Im Zuge der durch Prorektor Krauthäuser angestrebten Einführung von [[allgemein: | + | Das Thema Rücktrittsfristen wird an allen Fakultäten der TU Dresden unterschiedlich gehandhabt, zuweilen sogar fakultätsintern verschieden. Im Zuge der durch Prorektor Krauthäuser angestrebten Einführung von [[allgemein: |
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+ | ===== Präsentation mit aktuellen Zahlen ===== | ||
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===== Optionen für §4 (Abmeldung bzw. Rücktritt ohne Grund) ===== | ===== Optionen für §4 (Abmeldung bzw. Rücktritt ohne Grund) ===== | ||
- | //Vergleich mit dem [[allgemein: | + | //Vergleich mit dem [[allgemein: |
Für die Vereinheitlichung von dm beiden Paragrafen zur Abmeldung von Prüfungsleistungen gibt es grundsätzlich drei Optionen, welche sich in Umfang, Einfachheit und aus der Studierendenperspektive deutlich unterscheiden. | Für die Vereinheitlichung von dm beiden Paragrafen zur Abmeldung von Prüfungsleistungen gibt es grundsätzlich drei Optionen, welche sich in Umfang, Einfachheit und aus der Studierendenperspektive deutlich unterscheiden. | ||
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==== B Abmeldungsoption nach Prüfungsleistung ==== | ==== B Abmeldungsoption nach Prüfungsleistung ==== | ||
- | Um den Missstand der unterschiedlichen Anforderungen an Abmeldefristen zu beseitigen, könnten für die vereinheitlichen Prüfungsleistungen individuelle | + | Um den Missstand der unterschiedlichen Anforderungen an Abmeldefristen zu beseitigen, könnten für die vereinheitlichen Prüfungsleistungen individuelle |
^ Prüfungsleistung ^ Abmeldungsfrist ^ | ^ Prüfungsleistung ^ Abmeldungsfrist ^ | ||
| §6 Klausurarbeit | Das Referat hält eine Abmeldefrist von 3 Kalendertagen für sinnvoll.| | | §6 Klausurarbeit | Das Referat hält eine Abmeldefrist von 3 Kalendertagen für sinnvoll.| | ||
| §9 mündliche Prüfungsleistungen | –# | | §9 mündliche Prüfungsleistungen | –# | ||
| §7 Seminararbeiten und andere schriftliche Arbeiten | Zur Debatte steht der Vorschlag, von der Prüfungsleistung zurücktreten zu können, sobald 1/3 der Bearbeitungszeit verstrichen ist. Kritik daran s.u. | | | §7 Seminararbeiten und andere schriftliche Arbeiten | Zur Debatte steht der Vorschlag, von der Prüfungsleistung zurücktreten zu können, sobald 1/3 der Bearbeitungszeit verstrichen ist. Kritik daran s.u. | | ||
- | | & | + | | §8 Projektarbeiten | –# |
| §10 Referate | –# | | §10 Referate | –# | ||
| §11 sonstige Prüfungsleistungen | | | | §11 sonstige Prüfungsleistungen | | | ||
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== Was bedeutet "drei Werktage vorher"? | == Was bedeutet "drei Werktage vorher"? | ||
Bei einer Regelung, die besagt, dass der Rücktritt von einer Prüfungsleistung drei Werkage im Vorraus möglich ist, muss genau definiert werden, was dies bedeutet. Müssen zwischen dem Tag, an der der Rücktritt erklärt wird und dem Prüfungstag drei Werktage liegen oder zählt der Tag, an dem der Rücktritt erklärt wurde, zu den drei Werktagen dazu, sodass insgesamt nur zwei Werktage zwischen diesem Tag und dem Prüfungstag liegen. | Bei einer Regelung, die besagt, dass der Rücktritt von einer Prüfungsleistung drei Werkage im Vorraus möglich ist, muss genau definiert werden, was dies bedeutet. Müssen zwischen dem Tag, an der der Rücktritt erklärt wird und dem Prüfungstag drei Werktage liegen oder zählt der Tag, an dem der Rücktritt erklärt wurde, zu den drei Werktagen dazu, sodass insgesamt nur zwei Werktage zwischen diesem Tag und dem Prüfungstag liegen. | ||
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==== C Verweis auf den Prüfungsausschuss ==== | ==== C Verweis auf den Prüfungsausschuss ==== | ||
+ | Von allen Optionen die schlechteste ist der generelle Verweis an den Prüfungsausschuss, | ||
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+ | <WRAP center round box 60%> | ||
+ | **§ 4 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren**\\ | ||
+ | Für die Erbringung von Prüfungsleistungen hat sich die bzw. der Studierende anzumelden. | ||
+ | Eine spätere Abmeldung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Form und Frist der | ||
+ | An- und Abmeldung werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und zu Beginn jedes Semesters | ||
+ | fakultätsüblich bekannt gegeben. Entsprechendes gilt für Prüfungsvorleistungen. | ||
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+ | Hier entsteht lediglich Wildwuchs, wie er bereits jetzt herrscht, sodass in vielen Studiengängen komplett unterschiedliche Regelungen herrschen und zudem eine erhöhte Arbeitslast für die Prüfungsausschüsse bestehen bleibt. | ||
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+ | ===== Optionen für §13 (Rücktritt mit Grund) ===== | ||
+ | //Vergleich mit dem [[allgemein: | ||
+ | Krankheit, Pflege, besondere Härte, u.ä. |
allgemein/lust/lust/rahmenpruefungsordnung/ruecktrittsfristen.1495314644.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)