Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


allgemein:lust:lust:recht:gesetze

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
allgemein:lust:lust:recht:gesetze [2017/06/29 15:24] henriette.mehnallgemein:lust:lust:recht:gesetze [2021/01/30 13:57] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 56: Zeile 56:
 ^Gesetz  ^Erläuterungen  ^ ^Gesetz  ^Erläuterungen  ^
 ^[[https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Berufsanerkennungsrichtlinie|Richtlinie 2005/36/EG ]] | In den Mitgliedsländern der Europäischen Union muss die ärztliche Grundausbildung mindestens sechs Jahre und 5.500 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht an einer Universität oder unter Aufsicht einer Universität umfassen. | ^[[https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Berufsanerkennungsrichtlinie|Richtlinie 2005/36/EG ]] | In den Mitgliedsländern der Europäischen Union muss die ärztliche Grundausbildung mindestens sechs Jahre und 5.500 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht an einer Universität oder unter Aufsicht einer Universität umfassen. |
-^[[http://www.gesetzte-im-internet.de/_appro_2002|Approbationsordnung für Ärzte]] |  +^[[http://www.gesetzte-im-internet.de/_appro_2002|Approbationsordnung für Ärzte]] | Regelt das Medizinstudium in Deutschland. Ergänzend dazu gibt es noch einige [[http://www.approbationsordnung.de/|Hinweise]]. |
-Regelt das Medizinstudium in Deutschland. Ergänzend dazu gibt es noch einige [[http://www.approbationsordnung.de/|Hinweise]]. |+
 ^[[https://tu-dresden.de/med/mf/studium/arbeitsschutz/index|Gesetze zum Arbeits - und Gesundheitsschutz]]. | sind zu beachten. | ^[[https://tu-dresden.de/med/mf/studium/arbeitsschutz/index|Gesetze zum Arbeits - und Gesundheitsschutz]]. | sind zu beachten. |
 ^ [[https://tu-dresden.de/med/mf/ressourcen/dateien/studium/angebot/zm/zm-recht/ZAppO-1995.pdf|Approbationsordnung für Zahnmediziner]]. | Regelt das Zahnmedizinstudium in Deutschland. | ^ [[https://tu-dresden.de/med/mf/ressourcen/dateien/studium/angebot/zm/zm-recht/ZAppO-1995.pdf|Approbationsordnung für Zahnmediziner]]. | Regelt das Zahnmedizinstudium in Deutschland. |
Zeile 65: Zeile 64:
 ^Gesetz   ^Erläuterungen  ^ ^Gesetz   ^Erläuterungen  ^
 ^[[http://www.gesetze-im-internet.de/hstatg_1990/__3.html|Hochschulstatistikgesetz]] | regelt, welche Daten die Hochschule von immatrikulierten Studierenden erfassen darf. | ^[[http://www.gesetze-im-internet.de/hstatg_1990/__3.html|Hochschulstatistikgesetz]] | regelt, welche Daten die Hochschule von immatrikulierten Studierenden erfassen darf. |
-^ [[http://www.gesetze-im-internet.de/hstatg_1990/__7.html|^Passus zur Studienverlaufsstatistik]] | berechtigt das Statistische Bundesamt, in diesem Paragraphen erwähnte Daten zu erfassen. |+^ [[http://www.gesetze-im-internet.de/hstatg_1990/__7.html|Passus zur Studienverlaufsstatistik]] | berechtigt das Statistische Bundesamt, in diesem Paragraphen erwähnte Daten zu erfassen. |
 ^[[http://www.smwk.sachsen.de/download/Grade.pdf|Antrag auf Umwandlung eines ausländischen Hochschulgrades in einen entsprechenden deutschen Grad nach § 44 Abs. 1 Satz 4 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz]] | Anmerkungen dazu. | ^[[http://www.smwk.sachsen.de/download/Grade.pdf|Antrag auf Umwandlung eines ausländischen Hochschulgrades in einen entsprechenden deutschen Grad nach § 44 Abs. 1 Satz 4 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz]] | Anmerkungen dazu. |
 ^ [[http://revosax.sachsen.de/Text.link?stid=600|Richtlinie des SMWK über die Vergabe von Stipendien zur Förderung des Wiedereinstiegs in die wissenschaftliche Arbeit]] | regelt Stipendienvergabe im wissenschaftlichen Bereich. | ^ [[http://revosax.sachsen.de/Text.link?stid=600|Richtlinie des SMWK über die Vergabe von Stipendien zur Förderung des Wiedereinstiegs in die wissenschaftliche Arbeit]] | regelt Stipendienvergabe im wissenschaftlichen Bereich. |
 ^ [[http://www.smwk.sachsen.de/download/VwV_Semester.pdf|Verordnung über den Beginn und das Ende des Semesters]] | Verordnung des SMWK. | ^ [[http://www.smwk.sachsen.de/download/VwV_Semester.pdf|Verordnung über den Beginn und das Ende des Semesters]] | Verordnung des SMWK. |
allgemein/lust/lust/recht/gesetze.1498742670.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)