allgemein:lust:lust:workshops:pruefungsrecht
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allgemein:lust:lust:workshops:pruefungsrecht [2017/04/19 13:45] – jasmin.usainov | allgemein:lust:lust:workshops:pruefungsrecht [2021/01/30 13:57] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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====== Prüfungsrechtworkshop ====== | ====== Prüfungsrechtworkshop ====== | ||
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+ | Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Ansichten des Studentenrates, | ||
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===== Sinn & Zweck ===== | ===== Sinn & Zweck ===== | ||
- | Ein Referatsmitglied wollte an einer entsprechenden Weiterbildung teilnehmen, um zukünftig besser beraten zu können. Eine solche Teilnahme kostet etwa 350 - 500€ plus Reisekosten, | + | Ein Referatsmitglied wollte an einer entsprechenden Weiterbildung teilnehmen, um zukünftig besser beraten zu können. Eine solche Teilnahme kostet etwa 350 - 500€ plus Reisekosten, |
Ziel des Prüfungsrechtworkshops ist es, Wissenstransfer vom Experten zum Referat herzustellen, | Ziel des Prüfungsrechtworkshops ist es, Wissenstransfer vom Experten zum Referat herzustellen, | ||
- | ***Disclaimer***Dabei ist natürlich trotzdem klar, dass wir keinerlei Rechtsberatung durchführen. | + | <wrap hi>**Disclaimer**: Dabei ist natürlich trotzdem klar, dass wir keinerlei Rechtsberatung durchführen.</ |
- | =====Zielgruppe===== | + | |
- | Der Workshop richtet sich in erster Linie an das referat | + | ===== Organisation |
- | ===== Antragsvorbereitung ===== | + | ==== Zielgruppe |
- | Es wurden verschiedene Fachanwälte und Fachanwältinnen bundesweit angeschrieben, | + | Der Workshop richtet sich in erster Linie an das Referat |
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+ | ==== Vorbereitung | ||
+ | Es wurden verschiedene Fachanwälte und Fachanwältinnen bundesweit angeschrieben, | ||
Zzgl. zum Honorar haben wir 70€ für die Workshopverpflegung beantragt, um Knabbereien, | Zzgl. zum Honorar haben wir 70€ für die Workshopverpflegung beantragt, um Knabbereien, | ||
- | =====Inhalt===== | + | * {{: |
- | Im Referat haben wir Themen | + | |
+ | ==== Durchführung ==== | ||
+ | Der Workshop hat am 7. und 8. Juli '17 im Sitzungszimmer des StuRa mit X Vertretern von X FSRen stattgefunden. | ||
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+ | ===== Inhalt ===== | ||
+ | Im Referat | ||
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+ | ==== Allgemeines ==== | ||
+ | * Wir haben zum Thema Verwaltungsrecht und dem Verwaltungsakt des Prüfens Erklärungsbedarf. Sämtliche Verfahren von Prüfungsan- und -abmeldung, Ergebnismitteilung, | ||
+ | * Uns interessiert die Definition von Betrug, v.a. besonders schwerer Fall. | ||
+ | * Urheberrecht von Klausuren | ||
+ | * Das gesamte Verfahren zum Prüfungsrücktritt wegen Krankheit interessiert uns sehr, dabei insbesondere eine Ablehnung einer Krankschreibung wegen chronischen Leidens. | ||
+ | * Gern hätten wir Erläuterungen zum sogenannten fiktiven Nichtbestehen. | ||
+ | * Das gesamte Thema Fristen interessiert uns zudem. Widerspruchsfrist, | ||
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+ | ==== Spezielle Fragen ==== | ||
+ | * Ist es zulässig, Abschlussarbeiten, | ||
+ | * Dürfen Studierende in der Prüfungseinsicht Kopien von ihrer Klausur anfertigen? | ||
+ | * Wie werden Hilfsmittel in einer Klausur definiert? Was darf trotzdem mitgebracht werden, wenn die Klausur ohne Hilfsmittel zu lösen ist? Sind beispielsweise Federmappen zulässig? | ||
+ | * Was passiert, wenn ein Spickzettel gefunden wird, aber keinem Studierenden eindeutig zugeordnet werden können? Werden dann alle Studierenden abgestraft? Wird die Klausur wiederholt? | ||
+ | * Oftmals werden Klausuren in kommerziellen Copyshops kopiert. Was passiert, wenn ein Mitarbeiter die Aufgaben der Klausur weiter verkauft? Wie hoch ist dabei das Strafmaß? | ||
+ | * Was passiert, wenn der Prüfer eigenständig die Prüfungsleistungsform ändert und damit von den Studiendokumenten abweicht? | ||
+ | * Angenommen, der Prüfungsausschuss hat ein von den Studiendokumenten abweichendes Prüfungsverfahren genehmigt. Ist das mit der gebotenen Chancengleichheit den Studierenden der älteren Jahrgänge gegenüber vertretbar? Wäre eine Konkurrenzklage denkbar? | ||
+ | * Oftmals werden Studierenden auslaufender Studiengänge Ersatzprüfungen angeboten, die inhaltlich sehr vom Original abweichen. Ist das zulässig? | ||
+ | * Ob wann ist eine überschrittene Korrekturfrist unzumutbar? In unseren Prüfungsordnungen steht oft „...soll eine Frist von 4 Wochen nicht überschreiten.“ Diese Fristen werden oftmals weit überschritten. | ||
+ | * Ist eine nachträgliche Verzichtserklärung möglich? | ||
+ | * Was passiert, wenn ich mich nach einem Betrugsversuch selbst anzeige? Ist es dann zum Beispiel möglich, eine bereits bestandene Prüfung zu wiederholen? | ||
+ | * Ab wann ist eine Prüfungslast unzumutbar? Ist es legitim, mehrere Prüfungen an einem Tag zu schreiben? | ||
+ | * Wie ist „besondere Härte“ definiert? Ein Prüfungsrücktritt wegen Tod eines Angehörigen ist möglich, aber wie lange hält diese besondere Härte an? | ||
+ | * Ab wann ist von einer Anwesenheitspflicht auszugehen? Ist es beispielsweise zulässig, in jeder Sitzung des Semesters eine Studienleistung der Studierenden zu verlangen oder ist das auch eine Form der Anwesenheitspflicht? | ||
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+ | ===== Ergebnisse ===== | ||
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+ | Das Verwaltungsgericht Dresden hat geurteilt, dass eine Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit) zweimal wiederholt werden darf: | ||
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