allgemein:datenschutz:vorfallsammlung:facebook:verantwortung
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allgemein:datenschutz:vorfallsammlung:facebook:verantwortung [2018/07/04 13:11] – matthias.zagermann | allgemein:datenschutz:vorfallsammlung:facebook:verantwortung [2021/01/30 13:57] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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====== Verantwortung von Facebook-Fanseitenbetreibern ====== | ====== Verantwortung von Facebook-Fanseitenbetreibern ====== | ||
+ | <WRAP center round info 90%> | ||
+ | ==== tl;dr ==== | ||
+ | * Facebook-Fanseiten-Betreiber sind für die von Facebook durchgefürte Datenverarbeitung mit verantwortlich | ||
+ | * Facebook-Fanseiten-Betreiber müssen Auskunftsbegehren im Sinne des Datenschutzrechts nachkommen und können diese nicht an Facebook delegieren | ||
+ | * Untersagung des Betriebs von Fanseiten durch Datenschutzbehörden ist zulässig und aufgrund mangelnder technisch umsetzbarer Alternativen angemessen | ||
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Betreiber von auf Facebook gehostete Fanseiten sind für unzulässige Zusammenführung von personenbezogenen Daten zur Profilbildung mit zur Verantwortung zu ziehen. | Betreiber von auf Facebook gehostete Fanseiten sind für unzulässige Zusammenführung von personenbezogenen Daten zur Profilbildung mit zur Verantwortung zu ziehen. | ||
- | Relevant für FSRe und StuRa: das Gericht folgte dem dem Statement des Generalstaatsanwaltes, | + | Relevant für FSRe und StuRa: das Gericht folgte dem dem Statement des Generalstaatsanwaltes, |
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- | Bezüglich der aktuellen datenschutzrechtlichen Rechtslage gibt es folgende | + | Die am 11.09.2018 seitens Facebook getätigten Änderung AGB bezüglich einer exklusiven Kenntnis der durch " |
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+ | Am 11.09.2019 wurde in der eigentlichen Sache die Untersagung der Nutzung von Facebook-Fanseiten vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig als zulässig beurteilt [[https:// | ||
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+ | Um das von der Datenschutzrichtlinie bezweckte hohe Datenschutzniveau möglichst zügig und wirkungsvoll durchzusetzen, | ||
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+ | Bezüglich der aktuellen datenschutzrechtlichen Rechtslage gibt es weitere | ||
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+ | [...]\\ | ||
+ | Die Vereinbarung zwischen Facebook und Facebook-Fanpage-Betreibern wird in Artikel 26 der Datenschutz-Grundverordnung gefordert, um klarzustellen, | ||
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+ | Hansen weist darauf hin, dass Facebook anscheinend bislang nicht auf das EuGH-Urteil reagiert hat und den Fanpage-Betreibern auch noch nicht den Abschluss der rechtlich zwingend notwendigen Vereinbarung nach Artikel 26 der Datenschutz-Grundverordnung anbietet – ein klarer Rechtsverstoß in Bezug auf alle Beteiligten einer gemeinsamen Verantwortlichkeit, | ||
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+ | Hansen stellt klar: " | ||
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allgemein/datenschutz/vorfallsammlung/facebook/verantwortung.1530702700.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)