allgemein:lust:lust:anerkennung:anerkennungsprozess
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=== Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz und Prüfungsordnungen === | === Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz und Prüfungsordnungen === | ||
- | Im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz wird in §34 Absätze 9 und 10 gesagt, dass die Prüfungsordnungen "die Anrechnung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen, | + | Im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz wird in §34 Absätze 9 und 10 festgelegt, dass die Prüfungsordnungen "die Anrechnung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen, |
Dem trägt die aktuelle Version der Rahmen Prüfungsordnung in §20 Rechnung. | Dem trägt die aktuelle Version der Rahmen Prüfungsordnung in §20 Rechnung. | ||
===== Anerkennungsvoraussetzungen ===== | ===== Anerkennungsvoraussetzungen ===== | ||
- | Leistungen können aus Studiengängen staatlicher oder staatlich anerkannter in- und ausländischer Hochschulen, | + | Leistungen können aus Studiengängen staatlicher oder staatlich anerkannter in- und ausländischer Hochschulen, |
=== Prüfung der Gleichwertigkeit === | === Prüfung der Gleichwertigkeit === | ||
- | Die Maßstäbe für den Vergleich der verschiedenen Leistungen und damit die Bewertung, ob wesentliche Unterschiede vorliegen sind im Grunde die folgenden: | + | In vielen Fällen ist die Entscheidung, |
- | - Qualität der Hochschule bzw. des jeweiligen Studienprogramms (z.B. staatliche Anerkennung oder Akkreditierung des Studiengans) | + | - Qualität der Hochschule bzw. des jeweiligen Studienprogramms (z.B. staatliche Anerkennung oder Akkreditierung des Studiengangs) |
- Niveau der erworbenen Kompetenzen (z.B. Studienjahr, | - Niveau der erworbenen Kompetenzen (z.B. Studienjahr, | ||
- Lernergebnisse (Lernziele von Wissen über Verstehen, Anwenden, Analysieren, | - Lernergebnisse (Lernziele von Wissen über Verstehen, Anwenden, Analysieren, | ||
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=== Teilleistungen === | === Teilleistungen === | ||
- | Es ist keine strikte Voraussetzung, | + | Es ist keine strikte Voraussetzung, |
===== Anerkennungsverfahren ====== | ===== Anerkennungsverfahren ====== | ||
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Meist muss die_der Studierende im Vorfeld eine_n Fachvertreter_in suchen, die oder der die erworbenen Kompetenzen beurteilen und eine Empfehlung für die Anerkennung aussprechen kann. Nach Abgabe des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen (diese sollten die erworbene Kompetenz, den Umfang des Moduls, die Herkunftsinstitution, | Meist muss die_der Studierende im Vorfeld eine_n Fachvertreter_in suchen, die oder der die erworbenen Kompetenzen beurteilen und eine Empfehlung für die Anerkennung aussprechen kann. Nach Abgabe des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen (diese sollten die erworbene Kompetenz, den Umfang des Moduls, die Herkunftsinstitution, | ||
- | Im Falle einer Ablehnung | + | Falls der Antrag abgelehnt wird besteht meist innerhalb von vier Wochen die Möglichkeit auf einen Widerspruch. Bei diesem wird die Entscheidung durch den Prüfungsausschuss geprüft und bei erneutem Ablehnen steht dem_der Studierenden der Rechtsweg offen. |
**Ausnahme: | **Ausnahme: | ||
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=== ECTS-Punkte === | === ECTS-Punkte === | ||
- | Es werden in der Regel die Anzahl von Leistungspunkten angerechnet, | + | Es werden in der Regel die Anzahl von Leistungspunkten angerechnet, |
=== Notenvergabe === | === Notenvergabe === | ||
- | Falls das Notensystem von beiden Institutionen übereinstimmt wird die Note der erbrachten Leistung einfach übernommen. Anders sieht es natürlich aus, wenn die Notensystem unterschiedlich sind. In diesem Fall gibt im Grunde zwei praktikable Möglichkeiten. Entweder die Notensysteme werden ineinander umgerechnet oder die Leistung wird nur mit bestanden bzw. nicht bestanden gewertet. Für erstere gibt es meist Umrechnungstabellen, | + | Falls das Notensystem von beiden Institutionen übereinstimmt wird die Note der erbrachten Leistung einfach übernommen. Anders sieht es natürlich aus, wenn die Notensystem unterschiedlich sind. In diesem Fall gibt es im Grunde zwei praktikable Möglichkeiten. Entweder die Notensysteme werden ineinander umgerechnet oder die Leistung wird nur mit bestanden bzw. nicht bestanden gewertet. Für erstere gibt es meist Umrechnungstabellen, |
=== Hochstufung === | === Hochstufung === | ||
- | Es werden im Allgemeinen allerdings nicht nur Leistungen angerechnet, | + | Es werden im Allgemeinen allerdings nicht nur Leistungen angerechnet, |
- | ===== Besonderheiten | + | ===== Besonderheiten ===== |
=== Learning Agreement === | === Learning Agreement === | ||
- | In den meisten Fällen bevor Studierende in das Ausland gehen, um zu studieren, wird ein Learning Agreement geschlossen, | + | In den meisten Fällen bevor Studierende in das Ausland gehen, um zu studieren, wird ein Learning Agreement geschlossen, |
+ | Wichtig dabei ist jedoch zu beachten, dass das Learning Agreement insbesondere vom Prüfungsausschuss bestätigt werden muss und es nicht ausreicht, wenn die_der Erasmuskoordinator_in unterschreibt, | ||
- | === Übertritt === | + | === (Zwangs-)Übertritt === |
+ | Eine besondere Situation stellt sich auch dar, wenn eine Anrechnung nötig wird, weil im selben Studiengang neue Studiendokumente verabschiedet wurden und nun Studierende den neuen Ordnungen beitreten. In diesem Fall ist es üblich, dass vom Prüfungsausschuss eine Äquivalenztabelle erstellt wird. Diese weist aus welche alten Module auf welche neuen angerechnet werden können, sodass keine Entscheidung für jeden Einzelfall nötig ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Studierenden beim Übertritt weder Nachteile in der Gesamtbenotung noch in der Gesamtzahl der von ihnen erzielten Leistungspunkte haben dürfen. | ||
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allgemein/lust/lust/anerkennung/anerkennungsprozess.1567972860.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)