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allgemein:lust:lust:anerkennung:anerkennungsprozess

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 ===== Anerkennungsvoraussetzungen ===== ===== Anerkennungsvoraussetzungen =====
  
-Leistungen können aus Studiengängen staatlicher oder staatlich anerkannter in- und ausländischer Hochschulen, sowie außerhalb des Hochschulbereichs von Berufsausbildungen, Schulausbildungen oder berufspraktischer Tätigkeiten anerkannt werden. Bei letztem ist es jedoch nur möglich höchstens 50% der ECTS-Punkte anerkannt zu bekommen. Voraussetzung für die Anerkennung ist die Gleichwertigkeit bei den erworbenen Kompetenzen. Das heißt, wenn keine wesentlichen Unterschiede in den Lernergebnissen der beiden zu vergleichenden Leistungen vorliegen, findet eine Anrechnung dieser statt.  +Leistungen können aus Studiengängen staatlicher oder staatlich anerkannter in- und ausländischer Hochschulen, sowie außerhalb des Hochschulbereichs von Berufsausbildungen, Schulausbildungen oder berufspraktischen Tätigkeiten anerkannt werden. Bei letzterem ist es jedoch nur möglich höchstens 50% der ECTS-Punkte anerkannt zu bekommen. Voraussetzung für die Anerkennung ist die Gleichwertigkeit bei den erworbenen Kompetenzen. Das heißt, wenn keine wesentlichen Unterschiede in den Lernergebnissen der beiden zu vergleichenden Leistungen vorliegen, findet eine Anrechnung dieser statt.  
  
 === Prüfung der Gleichwertigkeit === === Prüfung der Gleichwertigkeit ===
  
-Die Maßstäbe für den Vergleich der verschiedenen Leistungen und damit die Bewertung, ob wesentliche Unterschiede vorliegen sind im Grunde die folgenden: +In vielen Fällen ist die Entscheidung, ob wesentliche Unterschiede in den Lernergebnissen vorliegen, keine einfache, die sofort getroffen werden kann. Daher braucht es bestimmte Kriterien durch die man die Entscheidung formalisieren kann. Diese Maßstäbe für den Vergleich der verschiedenen Leistungen und damit die Bewertung, ob wesentliche Unterschiede vorliegen sind im Grunde die folgenden: 
-  - Qualität der Hochschule bzw. des jeweiligen Studienprogramms (z.B. staatliche Anerkennung oder Akkreditierung des Studiengans)+  - Qualität der Hochschule bzw. des jeweiligen Studienprogramms (z.B. staatliche Anerkennung oder Akkreditierung des Studiengangs)
   - Niveau der erworbenen Kompetenzen (z.B. Studienjahr, Studienabschluss)   - Niveau der erworbenen Kompetenzen (z.B. Studienjahr, Studienabschluss)
   - Lernergebnisse (Lernziele von Wissen über Verstehen, Anwenden, Analysieren, Evaluieren bis Erschaffen)   - Lernergebnisse (Lernziele von Wissen über Verstehen, Anwenden, Analysieren, Evaluieren bis Erschaffen)
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 === Teilleistungen === === Teilleistungen ===
  
-Es ist keine strikte Voraussetzung, dass die anzuerkennende Leistung ein abgeschlossenes Modul ist. Allerdings sollte es in der Regel so sein, was bedeutet, dass die Hochschulen nicht verpflichtend sind einzelne Teile von Modulen anzuerkennen. Wenn die Trennung der Prüfungen möglich ist, besteht jedoch eine gute Chance dies trotzdem zu realisieren.+Es ist keine strikte Voraussetzung, dass die anzuerkennende Leistung ein abgeschlossenes Modul ist. Allerdings sollte es in der Regel so sein, was bedeutet, dass die Hochschulen nicht verpflichtend sind einzelne Teile von Modulen anzuerkennen. Wenn die Trennung der Prüfungen inhaltsmäßig möglich ist, besteht jedoch eine gute Chance dies trotzdem zu realisieren.
  
 ===== Anerkennungsverfahren ====== ===== Anerkennungsverfahren ======
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 Meist muss die_der Studierende im Vorfeld eine_n Fachvertreter_in suchen, die oder der die erworbenen Kompetenzen beurteilen und eine Empfehlung für die Anerkennung aussprechen kann. Nach Abgabe des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen (diese sollten die erworbene Kompetenz, den Umfang des Moduls, die Herkunftsinstitution, Empfehlung der_des Fachvertreter_in und Ähnliches enthalten) durch die_den Studierenden im Prüfungsamt werden die Dokumente dem Prüfungsausschuss übermittelt. Danach erfolgt die Entscheidung, in einigen Fällen auch nur durch die_den Prüfungsausschussvorsitzende_n, und eine anschließende Mitteilung an die_den Studierenden. \\ Meist muss die_der Studierende im Vorfeld eine_n Fachvertreter_in suchen, die oder der die erworbenen Kompetenzen beurteilen und eine Empfehlung für die Anerkennung aussprechen kann. Nach Abgabe des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen (diese sollten die erworbene Kompetenz, den Umfang des Moduls, die Herkunftsinstitution, Empfehlung der_des Fachvertreter_in und Ähnliches enthalten) durch die_den Studierenden im Prüfungsamt werden die Dokumente dem Prüfungsausschuss übermittelt. Danach erfolgt die Entscheidung, in einigen Fällen auch nur durch die_den Prüfungsausschussvorsitzende_n, und eine anschließende Mitteilung an die_den Studierenden. \\
-Im Falle einer Ablehnung besteht meist innerhalb von vier Wochen die Möglichkeit auf einen Widerspruch. Bei diesem wird die Entscheidung durch den Prüfungsausschuss geprüft und bei erneutem Ablehnen steht dem_der Studierenden der Rechtsweg offen.  +Falls der Antrag abgelehnt wird besteht meist innerhalb von vier Wochen die Möglichkeit auf einen Widerspruch. Bei diesem wird die Entscheidung durch den Prüfungsausschuss geprüft und bei erneutem Ablehnen steht dem_der Studierenden der Rechtsweg offen.  
  
 **Ausnahme:**  Studien- und Prüfungsleistungen, die in Deutschland im gleichen Studiengang erbracht wurden, werden von Amts wegen übernommen. **Ausnahme:**  Studien- und Prüfungsleistungen, die in Deutschland im gleichen Studiengang erbracht wurden, werden von Amts wegen übernommen.
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 === ECTS-Punkte === === ECTS-Punkte ===
  
-Es werden in der Regel die Anzahl von Leistungspunkten angerechnet, die für die an der Hochschule an der der Antrag gestellt wird vorgesehenen Leistungen vergeben werden. Dabei ist es egal, ob das abgelegte Modul, das anerkannt wird mehr oder weniger ECTS-Punkte hat, denn bei der Anrechnung kommt es wie gesagt nur darauf an ob ein wesentlicher Unterschied in den erworbenen Kompetenzen besteht. Allerdings ist es prinzipiell möglich sich für ein abgelegtes Modul mehrere Module anrechnen zu lassen und so eventuell überschüssige Leistungspunkte auf ein anderes Modul zu übertragen.+Es werden in der Regel die Anzahl von Leistungspunkten angerechnet, die für die an der Hochschule an der der Antrag gestellt wird vorgesehenen Leistungen vergeben werden. Dabei ist es egal, ob das abgelegte Modul, das anerkannt wirdmehr oder weniger ECTS-Punkte hat, denn bei der Anrechnung kommt es wie gesagt nur darauf an ob ein wesentlicher Unterschied in den erworbenen Kompetenzen besteht. Allerdings ist es prinzipiell möglich sich für ein abgelegtes Modul mehrere Module anrechnen zu lassen und so eventuell überschüssige Leistungspunkte auf ein anderes Modul zu übertragen.
  
 === Notenvergabe === === Notenvergabe ===
  
-Falls das Notensystem von beiden Institutionen übereinstimmt wird die Note der erbrachten Leistung einfach übernommen. Anders sieht es natürlich aus, wenn die Notensystem unterschiedlich sind. In diesem Fall gibt im Grunde zwei praktikable Möglichkeiten. Entweder die Notensysteme werden ineinander umgerechnet oder die Leistung wird nur mit bestanden bzw. nicht bestanden gewertet. Für erstere gibt es meist Umrechnungstabellen, wie [[https://tu-dresden.de/gsw/jura/ressourcen/dateien/studorg/Umrechnung_auslaendischer_Noten_TUD.pdf?lang=de|diese]] die jedoch häufig inoffiziell und nicht öffentlich sind. Häufig kann sich die_der Studierende beim Anrechnungsprozess entscheiden, ob sie_er eine solche Tabelle mitliefert und die dort veranschlagte Note möchte oder ob sie_er keine Tabelle anfügt und die Leistung unbenotet bewertet wird. +Falls das Notensystem von beiden Institutionen übereinstimmt wird die Note der erbrachten Leistung einfach übernommen. Anders sieht es natürlich aus, wenn die Notensystem unterschiedlich sind. In diesem Fall gibt es im Grunde zwei praktikable Möglichkeiten. Entweder die Notensysteme werden ineinander umgerechnet oder die Leistung wird nur mit bestanden bzw. nicht bestanden gewertet. Für erstere gibt es meist Umrechnungstabellen, wie [[https://tu-dresden.de/gsw/jura/ressourcen/dateien/studorg/Umrechnung_auslaendischer_Noten_TUD.pdf?lang=de|diese]]die jedoch häufig inoffiziell und nicht öffentlich sind. Häufig kann sich die_der Studierende beim Anrechnungsprozess entscheiden, ob sie_er eine solche Tabelle mitliefert und die dort veranschlagte Note möchte oder ob sie_er keine Tabelle anfügt und die Leistung unbenotet bewertet wird. 
  
 === Hochstufung === === Hochstufung ===
  
-Es werden im Allgemeinen allerdings nicht nur Leistungen angerechnet, sondern auch die damit verbundene Studienzeit wird anerkannt. Das bedeutet, dass eine Anrechnung von Modulen zur Folge haben kann, dass die_der Studierende im Semester hochgestuft wird. Dies ist wichtig im Hinterkopf zu haben, weil es somit Einfluss auf die Einhaltung der Regelstudienzeit sowie den Bezug von BaföG haben kann. Ein Semester umfasst 30 Creditpoints, weshalb eine solche Hochstufung in der Regel ab einem solchen Umfang relevant wird. Es kann jedoch auch passieren, dass man bereits ab 15 Creditpoints hochgestuft wird- abhängig von der Universität und dem Prüfungsausschuss.+Es werden im Allgemeinen allerdings nicht nur Leistungen angerechnet, sondern auch die damit verbundene Studienzeit wird anerkannt. Das bedeutet, dass eine Anrechnung von Modulen zur Folge haben kann, dass die_der Studierende im Semester hochgestuft wird. Dies ist wichtig im Hinterkopf zu haben, weil es somit Einfluss auf die Einhaltung der Regelstudienzeit sowie den Bezug von BaFöG haben kann. Ein Semester umfasst 30 Creditpoints, weshalb eine  Hochstufung in der Regel ab einem solchen Umfang relevant wird. Es kann jedoch auch passieren, dass man bereits ab 15 Creditpoints hochgestuft wird- abhängig von der Universität und dem Prüfungsausschuss.
  
  
-===== Besonderheiten ======+===== Besonderheiten =====
  
 === Learning Agreement === === Learning Agreement ===
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 === (Zwangs-)Übertritt === === (Zwangs-)Übertritt ===
  
-Eine besondere Situation stellt sich auch dar, wenn eine Anrechnung nötig wird, weil im selben Studiengang neue Studiendokumente verabschiedet wurden und nun Studierende den neuen Ordnungen beitreten. In diesem Fall ist es üblich, dass vom Prüfungsausschuss eine Äquivalenztabelle erstellt wird. Diese weist aus welche alten Module auf welche neuen angerechnet werden können, sodass keine Entscheidung für jeden Einzelfall nötig ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Studierenden beim Übertritt weder Nachteile in der Gesamtbenotung noch in der Gesamtzahl der von ihnen erzielten Leistungspunkte haben.+Eine besondere Situation stellt sich auch dar, wenn eine Anrechnung nötig wird, weil im selben Studiengang neue Studiendokumente verabschiedet wurden und nun Studierende den neuen Ordnungen beitreten. In diesem Fall ist es üblich, dass vom Prüfungsausschuss eine Äquivalenztabelle erstellt wird. Diese weist aus welche alten Module auf welche neuen angerechnet werden können, sodass keine Entscheidung für jeden Einzelfall nötig ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Studierenden beim Übertritt weder Nachteile in der Gesamtbenotung noch in der Gesamtzahl der von ihnen erzielten Leistungspunkte haben dürfen.
  
  
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