allgemein:lust:lust:anerkennung:anerkennungsprozess
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=== ECTS-Punkte === | === ECTS-Punkte === | ||
- | Es werden in der Regel die Anzahl von Leistungspunkten angerechnet, | + | Es werden in der Regel die Anzahl von Leistungspunkten angerechnet, |
=== Notenvergabe === | === Notenvergabe === | ||
- | Falls das Notensystem von beiden Institutionen übereinstimmt wird die Note der erbrachten Leistung einfach übernommen. Anders sieht es natürlich aus, wenn die Notensystem unterschiedlich sind. In diesem Fall gibt im Grunde zwei praktikable Möglichkeiten. Entweder die Notensysteme werden ineinander umgerechnet oder die Leistung wird nur mit bestanden bzw. nicht bestanden gewertet. Für erstere gibt es meist Umrechnungstabellen, | + | Falls das Notensystem von beiden Institutionen übereinstimmt wird die Note der erbrachten Leistung einfach übernommen. Anders sieht es natürlich aus, wenn die Notensystem unterschiedlich sind. In diesem Fall gibt es im Grunde zwei praktikable Möglichkeiten. Entweder die Notensysteme werden ineinander umgerechnet oder die Leistung wird nur mit bestanden bzw. nicht bestanden gewertet. Für erstere gibt es meist Umrechnungstabellen, |
=== Hochstufung === | === Hochstufung === | ||
- | Es werden im Allgemeinen allerdings nicht nur Leistungen angerechnet, | + | Es werden im Allgemeinen allerdings nicht nur Leistungen angerechnet, |
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=== (Zwangs-)Übertritt === | === (Zwangs-)Übertritt === | ||
- | Eine besondere Situation stellt sich auch dar, wenn eine Anrechnung nötig wird, weil im selben Studiengang neue Studiendokumente verabschiedet wurden und nun Studierende den neuen Ordnungen beitreten. In diesem Fall ist es üblich, dass vom Prüfungsausschuss eine Äquivalenztabelle erstellt wird. Diese weist aus welche alten Module auf welche neuen angerechnet werden können, sodass keine Entscheidung für jeden Einzelfall nötig ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Studierenden beim Übertritt weder Nachteile in der Gesamtbenotung noch in der Gesamtzahl der von ihnen erzielten Leistungspunkte haben. | + | Eine besondere Situation stellt sich auch dar, wenn eine Anrechnung nötig wird, weil im selben Studiengang neue Studiendokumente verabschiedet wurden und nun Studierende den neuen Ordnungen beitreten. In diesem Fall ist es üblich, dass vom Prüfungsausschuss eine Äquivalenztabelle erstellt wird. Diese weist aus welche alten Module auf welche neuen angerechnet werden können, sodass keine Entscheidung für jeden Einzelfall nötig ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Studierenden beim Übertritt weder Nachteile in der Gesamtbenotung noch in der Gesamtzahl der von ihnen erzielten Leistungspunkte haben dürfen. |
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