allgemein:veranstaltungshaftpflichtversicherung
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Der Studentenrat hat am 16.10.2008 beschlossen, | Der Studentenrat hat am 16.10.2008 beschlossen, | ||
- | Das Vorhandensein einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Genehmigung der Raum- bzw. Flächennutzung der TU Dresden. | + | Das Vorhandensein einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Genehmigung der Raum- bzw. Flächennutzung |
+ | ===== Wie wird eine Veranstaltung angemeldet ===== | ||
+ | Veranstaltungen werden per E-Mail an < | ||
+ | Folgende Informationen müssen in der E-Mail enthalten sein: | ||
+ | * Veranstaltungszeitraum | ||
+ | * Veranstaltungsbezeichnung | ||
+ | * Anzahl erwarteter Gäste | ||
+ | * Veranstaltungsort und -größe | ||
===== Versicherungsleistungen ===== | ===== Versicherungsleistungen ===== | ||
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Gegen das Risiko von Schadensersatzansprüche Dritter gegenüber der Studentenschaft werden über diese Versicherung abgedeckt. Mit anderen Worten: Es werden Schäden versichert, die der Versicherungsnehmer (hier: Studentenschaft TU Dresden) bei anderen Leuten verursacht (z.B. gegenüber der TU Dresden, Privatpersonen oder Firmen) der Versicherungsnehmer dadurch in Haftung genommen werden kann. | Gegen das Risiko von Schadensersatzansprüche Dritter gegenüber der Studentenschaft werden über diese Versicherung abgedeckt. Mit anderen Worten: Es werden Schäden versichert, die der Versicherungsnehmer (hier: Studentenschaft TU Dresden) bei anderen Leuten verursacht (z.B. gegenüber der TU Dresden, Privatpersonen oder Firmen) der Versicherungsnehmer dadurch in Haftung genommen werden kann. | ||
- | <WRAP center round info 60%> | + | Rahmenbedingungen: |
- | Schadensfälle an eigenen Equipment der Studentenschaft sowie Sach- und Personenschäden beim Veranstalter selbst sind nicht Bestandteil einer Veranstaltungshaftpflicht. Für das Risiko der Schädigung des eigenen Equipments ist entweder eine separate Equipmentversicherung abzuschließen oder die Kosten Schadensbehebung durch den Veranstalter selbst zu tragen. Personenschäden des Veranstalters werden durch die Unfallkasse Sachsen abgedeckt, sofern es eine Veranstaltung im Rahmen der Ausübung(!) der ehrenamtlichen Tätigkeit ist. | + | * Personenschäden bis 3.000.000 Euro |
+ | * Sach- und Vermögensschäden bis 100.000 Euro | ||
+ | * Mietsachen- und Gebäudeschäden bis 50.000 Euro | ||
+ | * Mietsachen- und Gebäudeschäden durch Feuer oder Leitungswasser bis 150.000 Euro | ||
+ | * bewegliche Mietsachschäden bis 1.100 Euro | ||
+ | * Be- und Entladeschäden bis 5.000 Euro | ||
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+ | <WRAP center round info 80%> | ||
+ | Kfz-Schäden, | ||
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+ | ===== zusätzliche Versicherungen ===== | ||
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+ | |||
+ | Alle Veranstaltungshaftpflichtanbieter auf einen Blick: | ||
+ | http:// | ||
+ | ==== Sport-Veranstaltungen ==== | ||
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+ | ==== Equipment ==== | ||
+ | http:// | ||
+ | https:// | ||
+ | http:// |
allgemein/veranstaltungshaftpflichtversicherung.1422961723.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)