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allgemein:veranstaltungshaftpflichtversicherung

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Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung

Der Studentenrat hat am 16.10.2008 beschlossen, für die Veranstaltungen des Studentenrates und der Fachschaftsräte eine zentrale Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen 1).

Das Vorhandensein einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Genehmigung der Raum- bzw. Flächennutzung der TU Dresden.

Versicherungsleistungen

Gegen das Risiko von Schadensersatzansprüche Dritter gegenüber der Studentenschaft werden über diese Versicherung abgedeckt. Mit anderen Worten: Es werden Schäden versichert, die der Versicherungsnehmer (hier: Studentenschaft TU Dresden) bei anderen Leuten verursacht (z.B. gegenüber der TU Dresden, Privatpersonen oder Firmen) der Versicherungsnehmer dadurch in Haftung genommen werden kann.

Schadensfälle an eigenen Equipment der Studentenschaft sowie Sach- und Personenschäden beim Veranstalter selbst sind nicht Bestandteil einer Veranstaltungshaftpflicht. Für das Risiko der Schädigung des eigenen Equipments ist entweder eine separate Equipmentversicherung abzuschließen oder die Kosten Schadensbehebung durch den Veranstalter selbst zu tragen. Personenschäden des Veranstalters werden durch die Unfallkasse Sachsen abgedeckt, sofern es eine Veranstaltung im Rahmen der Ausübung(!) der ehrenamtlichen Tätigkeit ist.

allgemein/veranstaltungshaftpflichtversicherung.1422961723.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)