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| ===== rechtliche Grundlagen ===== | ===== rechtliche Grundlagen ===== |
| Die Studentenschaft und damit einhergehend dessen Struktureinheiten (StuRa ((Stura = Studentenrat)), FSRe ((FSR = Fachschaftsrat))) unterliegen als juristische Person des öffentlichen Rechtes dem Sächschischen Datenschutzgesetz (siehe § 2 (1) [[http://www.smi.sachsen.de/download/SMI/SaechsDSG.pdf|SächsDSG]]). Für juristischen Personen und sonstige Vereinigungen des privaten Rechtes, an denen mehrheitlich juristische Personen des öffentlichen Rechtes beteiligt sind (z.B. KSS((KSS = Konferenz der sächschischen Studentenräte))), finden diese Regelungen ebenfalls Anwendung. | Die Studentenschaft und damit einhergehend dessen Struktureinheiten (StuRa ((Stura = Studentenrat)), FSRe ((FSR = Fachschaftsrat))) unterliegen als juristische Person des öffentlichen Rechtes dem Sächschischen Datenschutzgesetz (siehe § 2 (1) [[http://www.smi.sachsen.de/download/SMI/SaechsDSG.pdf|SächsDSG]]). Für juristischen Personen und sonstige Vereinigungen des privaten Rechtes, an denen mehrheitlich juristische Personen des öffentlichen Rechtes beteiligt sind (z.B. KSS((KSS = Konferenz der sächschischen Studentenräte))), finden diese Regelungen ebenfalls Anwendung. Ebenso gilt dies für privatrechtliche Personen und Vereinigungen, die im Auftrag eines öffentlichen Aufgabenträgers des Landes Sachsen handeln. |
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| ===== Übersicht ===== | ===== Übersicht ===== |
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