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| allgemein:veranstaltungshaftpflichtversicherung [2015/02/04 09:37] – [Versicherungsleistungen] marlene.lippmann | allgemein:veranstaltungshaftpflichtversicherung [2021/10/12 14:40] (aktuell) – alte Version wiederhergestellt (2021/01/30 13:57) christoph.kleine |
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| Der Studentenrat hat am 16.10.2008 beschlossen, für die Veranstaltungen des Studentenrates und der Fachschaftsräte eine zentrale Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen (([[http://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/320|Antrag]], [[http://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/116|Protokoll]])). | Der Studentenrat hat am 16.10.2008 beschlossen, für die Veranstaltungen des Studentenrates und der Fachschaftsräte eine zentrale Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen (([[http://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/320|Antrag]], [[http://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/116|Protokoll]])). |
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| Das Vorhandensein einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Genehmigung der Raum- bzw. Flächennutzung der TU Dresden. | Das Vorhandensein einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Genehmigung der Raum- bzw. Flächennutzung an der TU Dresden. |
| | ===== Wie wird eine Veranstaltung angemeldet ===== |
| | Veranstaltungen werden per E-Mail an <stura@stura.tu-dresden.de> vom veranstaltenden FSR vor Veranstaltungsbeginn angemeldet. |
| | Folgende Informationen müssen in der E-Mail enthalten sein: |
| | * Veranstaltungszeitraum |
| | * Veranstaltungsbezeichnung |
| | * Anzahl erwarteter Gäste |
| | * Veranstaltungsort und -größe |
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| ===== Versicherungsleistungen ===== | ===== Versicherungsleistungen ===== |
| Kfz-Schäden, Sport-Veranstaltungen, Schadensfälle an eigenen Equipment der Studentenschaft sowie Sach- und Personenschäden beim Veranstalter selbst sind nicht Bestandteil einer Veranstaltungshaftpflicht. Für das Risiko der Schädigung des eigenen Equipments ist entweder eine separate Equipmentversicherung abzuschließen oder die Kosten Schadensbehebung durch den Veranstalter selbst zu tragen. Personenschäden des Veranstalters werden durch die Unfallkasse Sachsen abgedeckt, sofern es eine Veranstaltung im Rahmen der Ausübung(!) der ehrenamtlichen Tätigkeit ist. | Kfz-Schäden, Sport-Veranstaltungen, Schadensfälle an eigenen Equipment der Studentenschaft sowie Sach- und Personenschäden beim Veranstalter selbst sind nicht Bestandteil einer Veranstaltungshaftpflicht. Für das Risiko der Schädigung des eigenen Equipments ist entweder eine separate Equipmentversicherung abzuschließen oder die Kosten Schadensbehebung durch den Veranstalter selbst zu tragen. Personenschäden des Veranstalters werden durch die Unfallkasse Sachsen abgedeckt, sofern es eine Veranstaltung im Rahmen der Ausübung(!) der ehrenamtlichen Tätigkeit ist. |
| </WRAP> | </WRAP> |
| | ===== zusätzliche Versicherungen ===== |
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| | Alle Veranstaltungshaftpflichtanbieter auf einen Blick: |
| | http://www.veranstaltungshaftpflicht.de/ |
| | ==== Sport-Veranstaltungen ==== |
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| | http://www.guenstigste-versicherung.com/versichert/sportveranstaltung-versichern.php http://www.eventversicherungen.com/index.php?nav=25 |
| | ==== Equipment ==== |
| | http://www.ahcam.com/film-video-versicherung/elektronik-versicherung-equipment-vermieter.php |
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| | https://www.erpam.com/c/1/garderobenversicherung/ |
| | http://www.ahcam.com/veranstaltung-event-versicherung/garderoben-versicherung.php |