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vernetzungswiki:informationen:fachrichtungswechsel:start [2021/10/12 15:31] – [Konkret sind Fachrichtungswechsel z. B.:] schwarzkopf | vernetzungswiki:informationen:fachrichtungswechsel:start [2021/10/12 15:32] (aktuell) – [Und was sind unabweisbare Gründe für einen Studiengangswechsel?] schwarzkopf |
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===== Was sind wichtige Gründe für einen Studiengangswechsel? ===== | ===== Was sind wichtige Gründe für einen Studiengangswechsel? ===== |
**Eignungsmangel**: Mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung für die Berufsausbildung oder -ausübung | * **Eignungsmangel**: Mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung für die Berufsausbildung oder -ausübung |
**Neigungswandel**: Schwerwiegender und grundsätzlicher Neigungswandel (wohl der häufigste Fall) | * **Neigungswandel**: Schwerwiegender und grundsätzlicher Neigungswandel (wohl der häufigste Fall) |
Bei weltanschaulich gebundenen Berufen: **Wandel der Weltanschauung oder Konfession** (evt. kann dies sogar ein unabweisbarer Grund sein) | * Bei weltanschaulich gebundenen Berufen: **Wandel der Weltanschauung oder Konfession** (evt. kann dies sogar ein unabweisbarer Grund sein) |
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===== Keine wichtigen Gründe sind dagegen: ===== | ===== Keine wichtigen Gründe sind dagegen: ===== |
**Während des Masterstudiums ist ein Fachrichtungswechsel nur aus unabweisbarem Grund möglich. | **Während des Masterstudiums ist ein Fachrichtungswechsel nur aus unabweisbarem Grund möglich. |
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**Achtung:**__Unterstrichener Text__ Für die Beurteilung, ob ein Wechsel vorliegt, ist es unerheblich, ob im alten Studiengang BAföG in Anspruch genommen wurde oder nicht. Der Verzicht auf BAföG-Leistungen in einem Studiengang, der z.B. nur probehalber gewählt wurde, schützt also nicht vor den Folgen eines Fachrichtungswechsels. Auch wenn nicht wirklich studiert wurde, sondern nur eine formale Einschreibung vorliegt, gilt dies als Studium im Sinne des BAföG. | |
| __**Achtung:**__ |
| Für die Beurteilung, ob ein Wechsel vorliegt, ist es unerheblich, ob im alten Studiengang BAföG in Anspruch genommen wurde oder nicht. Der Verzicht auf BAföG-Leistungen in einem Studiengang, der z.B. nur probehalber gewählt wurde, schützt also nicht vor den Folgen eines Fachrichtungswechsels. Auch wenn nicht wirklich studiert wurde, sondern nur eine formale Einschreibung vorliegt, gilt dies als Studium im Sinne des BAföG. |