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Plenum

Das StuRa-Plenum bringt den Willen der Studierendenschaft zum Ausdruck und vertritt diese. Das heißt, alles wofür die Studierendenschaft der TU Dresden steht muss von Plenum beschlossen werden. Wenn es zum Beispiel Forderungen an Änderungen im Hochschulgesetz gibt, waren diese vorher Thema im Plenum und haben da eine Mehrheit erhalten. Das Plenum ist auch für die Struktur und die Ordnungen bzw. Richtlinien der Studierendenschaft zuständig. Weitere Aufgaben sind:

  • Beschluss und Beratung über fachschaftsübergreifende Angelegenheiten der Studierendenschaft
  • Wahl von Amtsträger*innen des StuRas und Entgegennahme von Rechenschaftsberichten dieser
  • Entsendung bzw. Wahl von Mitgliedern in Referate der StuRa-Exekutive
  • Bestimmung von Vertreter*innen der Studierendenschaft für andere Gremien, Organe oder Einrichtungen, entsprechend der entsprechenden Vorgaben (manche müssen gewählt werden, manche nur entsendet, bei einigen Posten haben wir nur ein Vorschlagsrecht)
  • Beschluss des Arbeitsprogramms und des Haushaltes

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