Benutzer-Werkzeuge

Sächsisches Datenschutzgesetz

Dieser Bereich stellt Informationen über die Wirkung des Sächsischen Datenschutzgesetzes auf die Studentenschaft der Technischen Universität Dresden zur Verfügung.

rechtliche Grundlagen

Die Studentenschaft und damit einhergehend dessen Struktureinheiten (StuRa 1), FSRe 2)) unterliegen als juristische Person des öffentlichen Rechtes dem Sächschischen Datenschutzgesetz (siehe § 2 (1) SächsDSG). Für juristischen Personen und sonstige Vereinigungen des privaten Rechtes, an denen mehrheitlich juristische Personen des öffentlichen Rechtes beteiligt sind (z.B. KSS3)), finden diese Regelungen ebenfalls Anwendung. Ebenso gilt dies für privatrechtliche Personen und Vereinigungen, die im Auftrag eines öffentlichen Aufgabenträgers des Landes Sachsen handeln.

Übersicht

1)
Stura = Studentenrat
2)
FSR = Fachschaftsrat
3)
KSS = Konferenz der sächschischen Studentenräte

This website uses cookies. By using the website, you agree with storing cookies on your computer. Also, you acknowledge that you have read and understand our Privacy Policy. If you do not agree, please leave the website.

Weitere Information