allgemein:lust:lust:gleichstellung:nachteilsausgleich
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allgemein:lust:lust:gleichstellung:nachteilsausgleich [2018/08/22 16:15] – paul.senf | allgemein:lust:lust:gleichstellung:nachteilsausgleich [2021/01/30 13:57] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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- | __Rechtliche Grundlage__ | + | ===== Rechtliche Grundlage ===== |
- | Im §34 Absatz 3 SächsHSFG: " | + | ==== Allgemein ==== |
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+ | Das Recht auf einen angemessenen Nachteilsausgleich für behinderte und chronisch kranke Studierende ergibt sich bereits aus dem Gleichheitsgrundsatz, | ||
+ | In Sachsen regelt | ||
Dabei geht es vor allem um Nachteilsausgleiche einer Behinderung oder Krankheit, die den Nachweis einer uneingeschränkt vorhanden Befähigung erschweren und durch Hilfsmittel ausgeglichen werden können. | Dabei geht es vor allem um Nachteilsausgleiche einer Behinderung oder Krankheit, die den Nachweis einer uneingeschränkt vorhanden Befähigung erschweren und durch Hilfsmittel ausgeglichen werden können. | ||
Wenn der Beruf, für den das Studium qualifizieren soll allerdings körperliche oder geistige Mindestanforderungen stellt, deren Nachweis durch die Prüfung erfolgen soll, kann kein Nachteilsaugleich gewährt werden. | Wenn der Beruf, für den das Studium qualifizieren soll allerdings körperliche oder geistige Mindestanforderungen stellt, deren Nachweis durch die Prüfung erfolgen soll, kann kein Nachteilsaugleich gewährt werden. | ||
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Außerdem sollte es keinen Ausgleich bei der Bewertung einer Prüfungsleistung geben, da diese das Niveau des Prüflings und somit Jobeignung feststellen soll. Das heißt insbesondere, | Außerdem sollte es keinen Ausgleich bei der Bewertung einer Prüfungsleistung geben, da diese das Niveau des Prüflings und somit Jobeignung feststellen soll. Das heißt insbesondere, | ||
- | __TU Dresden__ | + | ==== Urteile ==== |
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+ | Besonders repräsentativ sind die Urteile des [[https:// | ||
+ | Hier sind die relevanten Gründe für den Urteilsspruch markiert. | ||
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+ | ===== Umsetzung an der TU Dresden ===== | ||
Der Passus in der Musterprüfungsordnung der TUD, die den Nachteilsausgleich regelt lautet: | Der Passus in der Musterprüfungsordnung der TUD, die den Nachteilsausgleich regelt lautet: | ||
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Diese Formulierung treffen so gut wie alle Studiengänge in ihren Prüfungsordnungen. | Diese Formulierung treffen so gut wie alle Studiengänge in ihren Prüfungsordnungen. | ||
- | __Prüfungsordnungen__ | + | ==== theoretisch in Prüfungsordnungen ==== |
^ Bereich | ^ Bereich | ||
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^| | Master| Lehramt| Gymnasium\\ Berufsbildende Schulen| Ja\\ Ja| | ^| | Master| Lehramt| Gymnasium\\ Berufsbildende Schulen| Ja\\ Ja| | ||
- | __Praxis__ | + | ==== in der Praxis bei Anträgen ==== |
^ Bereich | ^ Bereich | ||
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^ Lehramt| Lehramt| 1-3 Fälle pro Semester in der Regel positiv| Schreibzeitverlängerung, | ^ Lehramt| Lehramt| 1-3 Fälle pro Semester in der Regel positiv| Schreibzeitverlängerung, | ||
- | __Urteile__ | + | ===== Fazit ===== |
- | Besonders repräsentativ | + | Zumindest die Umsetzung von Nachteilsausgleichsregelungen in den Prüfungsordnungen gelingt an der TU sehr gut. Ausgleiche für chronisch kranke und behinderte Studierende |
+ | Auch die Einstellung zu diesem Thema ist an den einzelnen Fakultäten lobenswert, was man an der Zahl der bewilligten Anträge erkennen kann. \\ | ||
+ | Bei der Zahl der Anträge waren wir anfangs skeptisch, wenn man jedoch bedenkt, dass die meisten nur am Anfang ihres Studiums einen Antrag stellen, der für die gesamte Dauer des Studiums gültig ist relativiert sich die Anzahl. Außerdem werden seitens der Uni deutlich weniger Studierende geschätzt, die Behinderungen haben, die eines prüfungsrelevanten Nachteilsausgleich bedürfen. \\ | ||
+ | Daher ist davon auszugehen, dass nahezu alle Berechtigten für Nachteilsausgleiche auch einen solchen beantragen. | ||
+ | Im [[https:// | ||
allgemein/lust/lust/gleichstellung/nachteilsausgleich.1534947359.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)