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allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:bewertungsverfahren

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-====== Bewertungsverfahren (Fristen) ====== 
  
-===== Musterprüfungsordnung ===== 
-In der [[https://tu-dresden.de/intern/studium_und_lehre/studiengangsangelegenheiten/arbeitshilfen|Musterprüfungsordnung]] wird in  folgendes empfohlen:  
-<WRAP center round box 60%> 
-**§6 Klausurarbeiten**\\ 
-(2) Klausurarbeiten, deren Bestehen Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums ist, sind in der Regel, zumindest aber im Falle der letzten Wiederholungsprüfung, von zwei Prüfern zu bewerten. Die Note ergibt sich aus dem Durchschnitt der Einzelbewertungen gemäß § 12 Abs. 1. Das Bewertungsverfahren soll vier Wochen nicht überschreiten. 
-</WRAP> 
- 
-<WRAP center round box 60%> 
-**§20 Zweck, Ausgabe, Abgabe, Bewertung und Wiederholung der Abschlussarbeit und Kolloquium**\\ 
-(7) Die Abschlussarbeit ist von zwei Prüfern einzeln gemäß § 12 Abs. 1 zu benoten. Der Betreuer der Abschlussarbeit soll einer der Prüfer sein. Das Bewertungsverfahren soll vier Wochen nicht überschreiten.  
-</WRAP> 
- 
-Dies ist jedoch studiengangs-/stukoabhängig, bspw. werden an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften statt vier Wochen acht Wochen Bewertungszeitraum vorgegeben. 
-  
allgemein/lust/lust/rahmenpruefungsordnung/bewertungsverfahren.1491148426.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)