Leitfaden für Klausureinsichten
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Eine Einsichtnahme in Klausuren, Prüfungsprotokolle von mündlichen Prüfungen oder Ähnlichem bietet dem Studierenden die Möglichkeit der kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Arbeit, dem Klären von Rückfragen sowie die Möglichkeit der Einleitung eines Überdenkungs- oder Widerspruchsverfahrens im Fall einer unschlüssigen Bewertung.
Für jeden Prüfling wird im Laufe des Prüfungsverfahrens eine Prüfungsakte angelegt. Die Prüfungsakte enthält die Aufgabenstellung, den Prüfervermerk (Prüfungsprotokoll) und die vom Prüfling angefertigte Bewältigung der Aufgabenstellung (Klausur, Hausarbeit, etc.).
Rechte von Studierenden
Fristen
Studierende können innerhalb der in ihrer Prüfungsordnung festgelegten Frist (vgl. Musterprüfungsordnung §24: 1 Jahr nach Bekanntgabe des Ergebnisses) beliebig oft Einsicht in die Prüfungsunterlagen nehmen. Die Termine zu den Einsichtnahmen sollen in einer angemessenen Frist von vier Wochen gefunden werden.
Innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses können Studierende gegen das Bew