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allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:letzte_pl_exmatrikulation

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Rückmeldung zur letzten Prüfungsleistung

Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Ansichten des Studentenrates, sondern die des Referates Lehre und Studium und insbesondere der Autoren dieser Seite wieder.

Es soll geklärt werden wie die Notwendigkeit einer Rückmeldung geregelt ist, wenn man für die letzte noch ausstehende Prüfungsleistung im Studiengang bereits angemeldet ist.

Fallbeispiel

Student A studiert einen Bachelorstudiengang an der TU Dresden. Nach seinem Abschluss möchte Student A ein Auslandsjahr machen und nicht weiter immatrikuliert sein. Seine Abschlussarbeit ist seine letzte noch ausstehende Prüfungsleistung, die nicht verteidigt werden muss. Die Abschlussarbeit wurde von ihm im aktuellen Semester angemeldet. Der Abgabetermin liegt aber in den ersten Wochen des folgenden Semesters. Muss Student A sich für das kommende Semester zurückmelden?

allgemein/lust/lust/rahmenpruefungsordnung/letzte_pl_exmatrikulation.1490785557.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)