Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


allgemein:lust:lust:rahmenpruefungsordnung:ruecktrittsfristen

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Rücktrittsfristen für Prüfungsleistungen

Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Ansichten des Studentenrates, sondern die des Referates Lehre und Studium und insbesondere der Autoren dieser Seite wieder.

Das Thema Rücktrittsfristen wird an allen Fakultäten der TU Dresden unterschiedlich gehandhabt, zuweilen sogar fakultätsintern verschieden. Im Zuge der von Prorektor Krauthäuser angestrebten Rahmenprüfungsordnung hat sich das Referat Lehre und Studium Gedanken zu sinnvollen einheitlichen Rücktrittsfristen von Prüfungsleistungen gemacht.

  1. Klausurarbeiten

Das Referat hält eine Rücktrittsfrist von drei Werktagen für sinnvoll.

  1. Seminararbeiten und andere schriftliche Arbeiten

Zur Debatte steht der Vorschlag, von der Prüfungsleistung zurücktreten zu können, sobald 1/3 der Bearbeitungszeit verstrichen ist. Kritik daran s.u.

  1. Projektarbeiten

Zur Debatte steht der Vorschlag, von der Prüfungsleistung zurücktreten zu können, sobald 1/3 der Bearbeitungszeit verstrichen ist. Kritik daran s.u.

  1. mündliche Prüfungsleistungen

Das Referat hält eine Rücktrittsfrist von drei Werktagen für sinnvoll.

  1. Referate

Zur Debatte steht der Vorschlag, von der Prüfungsleistung zurücktreten zu können, sobald 1/3 der Bearbeitungszeit verstrichen ist. Kritik daran s.u.

  1. sonstige Prüfungsleistungen

Diskussionspunkte

  • Wann beginnt der Bearbeitungszeitraum einer Seminararbeit?

Es ist schwierig zu bestimmen, wann genau der Bearbeitungszeitraume einer Seminararbeit oder anderer schriftlicher Arbeiten beginnt. In einigen Fällen ist es natürlich klar geregelt: Themenbekanntgabe = Beginn der Bearbeitungszeit. Vorallem jedoch bei Praktika oder

 einfachen Seminararbeiten ist dies schwierig zu definieren: 
 Beginnt der Bearbeitungszeitraum eines Praktikumsberichtes mit dem ersten Tag des Praktikums oder nach dem Ende des Praktikums oder erst mit Bekanntgabe des Abgabetermins des Praktikumsberichtes?
 Beginnt der Bearbeitungszeitraum einer Seminararbeit mit Themenfestlegung oder mit Beginn der Semesterferien oder nachdem das eventuell dazugehörige Referat gehalten wurde?
 
* Listenpunkt
allgemein/lust/lust/rahmenpruefungsordnung/ruecktrittsfristen.1493900276.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)