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Rücktrittsfristen für Prüfungsleistungen

Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Ansichten des Studentenrates, sondern die des Referates Lehre und Studium und insbesondere der Autoren dieser Seite wieder.

Das Thema Rücktrittsfristen wird an allen Fakultäten der TU Dresden unterschiedlich gehandhabt, zuweilen sogar fakultätsintern verschieden. Im Zuge der von Prorektor Krauthäuser angestrebten Rahmenprüfungsordnung hat sich das Referat Lehre und Studium Gedanken zu sinnvollen einheitlichen Rücktrittsfristen von Prüfungsleistungen gemacht.

  • Klausurarbeiten

Das Referat hält eine Rücktrittsfrist von drei Werktagen für sinnvoll.

  • Seminararbeiten und andere schriftliche Arbeiten

Zur Debatte steht der Vorschlag, von der Prüfungsleistung zurücktreten zu können, sobald 1/3 der Bearbeitungszeit verstrichen ist. Kritik daran s.u.

  • Projektarbeiten

Zur Debatte steht der Vorschlag, von der Prüfungsleistung zurücktreten zu können, sobald 1/3 der Bearbeitungszeit verstrichen ist. Kritik daran s.u.

  • mündliche Prüfungsleistungen

Das Referat hält eine Rücktrittsfrist von drei Werktagen für sinnvoll.

  • Referate

Zur Debatte steht der Vorschlag, von der Prüfungsleistung zurücktreten zu können, sobald 1/3 der Bearbeitungszeit verstrichen ist. Kritik daran s.u.

  • sonstige Prüfungsleistungen

Diskussionspunkte

  • Wann beginnt der Bearbeitungszeitraum einer Seminararbeit?

Es ist schwierig zu bestimmen, wann genau der Bearbeitungszeitraume einer Seminararbeit oder anderer schriftlicher Arbeiten beginnt. In einigen Fällen ist es natürlich klar geregelt: Themenbekanntgabe = Beginn der Bearbeitungszeit. Vorallem jedoch bei Praktika oder einfachen Seminararbeiten ist dies schwierig zu definieren: Beginnt der Bearbeitungszeitraum eines Praktikumsberichtes mit dem ersten Tag des Praktikums oder nach dem Ende des Praktikums oder erst mit Bekanntgabe des Abgabetermins des Praktikumsberichtes? Beginnt der Bearbeitungszeitraum einer Seminararbeit mit Themenfestlegung oder mit Beginn der Semesterferien oder nachdem das eventuell dazugehörige Referat gehalten wurde? Solange nicht feststeht, wann genau der Bearbeitungszeitraum beginnt, kann auch nicht genau definiert werden, wann 1/3 von selbigem verstrichen ist.

  • Was bedeutet „drei Werktage vorher“?

Bei einer Regelung, die besagt, dass der Rücktritt von einer Prüfungsleistung drei Werkage im Vorraus möglich ist, muss genau definiert werden, was dies bedeutet. Müssen zwischen dem Tag, an der der Rücktritt erklärt wird und dem Prüfungstag drei Werktage liegen oder zählt der Tag, an dem der Rücktritt erklärt wurde, zu den drei Werktagen dazu, sodass insgesamt nur zwei Werktage zwischen diesem Tag und dem Prüfungstag liegen.

allgemein/lust/lust/rahmenpruefungsordnung/ruecktrittsfristen.1493900742.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/30 13:55 (Externe Bearbeitung)