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Gremienworkshop
Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Ansichten des Studentenrates, sondern die des Referates Lehre und Studium und insbesondere der Autoren dieser Seite wieder.
Das Ziel eines Gremienworkshops ist es, die Teilnehmer über die bestehenden studentischen und akademischen Gremien an der Universität aufzuklären, ihnen deren Zusammensetzung und Funktion zu erläutern sowie die Zugangsmöglichkeiten. An der Technischen Universität Dresden sind dies folgende Gremien:
- der Fachschaftsrat (FSR)
- der Studentenrat (Stura)
- die Studienkommission (Stuko)
- der Fakultätsrat
- der Senat
- der erweiterte Senat
- das Rektorat
- der Hochschulrat
Außerdem sollten folgende Ämter besprochen werden:
- der Studiendekan
- der Dekan
- der Rektor
Ablauf
Der hier vorgestellte Ablauf ist lediglich eine mögliche Option, einen Gremienworkshop auszugestalten.
Zu Beginn des Workshops kann der Leitende die Teilnehmer noch über die Rechte und Pflichten der Studentenschaft informieren. Diese ist zwar kein eigenständiges Gremium, stellt aber eine Statusgruppe an der Universität, neben Mitarbeitern und Professoren, dar. Fakultativ kann man in die Liste der zu behandelnden Gremien auch noch die Konferenz sächsischer Studierendenschaften (KSS), den LandessprecherInnenrat (LSR) und die freie Zusammenkunft aller Studentenschaften (fzs) mit aufnehmen.
Als erstes sind alle Teilnehmer dazu aufgerufen, die Hochschulgremien sowie die damit in Verbindung stehenden Ämter nach bestem Wissen in einer Hierarchie anzuordnen, die die Realität widerspiegelt. Dies kann entweder anhand von kleinen Kärtchen, auf denen alle Gremien und Ämter geschrieben stehen, geschehen, die dann von einem Workshopteilnehmer auf Zuruf der anderen Teilnehmer an der Tafel/ Wand/ o.ä. angeordnet werden oder über den Beamer, dann gesteuert vom Workshopleitenden oder ebenfalls einem der Teilnehmer.
Je nach Teilnehmerzahl bekommt nun:
- jeder Teilnehmer ein Gremium
- jede Gruppe von Teilnehmern ein Gremium
- jeder Teilnehmer mehrere Gremien
- jede Gruppe von Teilnehmern mehrere Gremien
zugeteilt. Für Gruppeneinteilungsverfahren sind der Kreativität des Workshopleiters keine Grenzen gesetzt.
Die Teilnehmer bekommen nun Zeit zur Ausarbeitung. Dabei stehen die Fragen im Mittelpunkt: Was sind die Rechte und Pflichten dieses Gremiums? Wer sitzt in diesem Gremium? Wie wird man Teil dieses Gremiums?
Eine genaue Zeitvorgabe ist an dieser Stelle nicht sinnvoll, da die Dauer der Ausarbeitungsphase stark von der Teilnehmerzahl und der Zusammensetzung des Teilnehmerfeldes abhängt. Der Workshopleiter sollte die Gruppe während der Ausarbeitungsphase im Blick haben und dürfte demzufolge abschätzen können, wann die Teilnehmer bzw. Gruppen bereit für die Präsentation ihrer Ergebnisse sind.
Im Anschluss stellt jeder Teilnehmer bzw. jede Gruppe die Ergebnisse ihrer Arbeit vor. Der Workshopleiter sollte in dieser Phase insbesondere auf die Erklärung zentraler Begriffe achten, wie
- Benehmen
- Einvernehmen
- da war noch irgendwas,
da dies von den Teilnehmern oft übersehen wird. Für die aktive Gremienarbeit spielen aber oft gerade solche Punkte eine entscheidende Rolle. Generell sollte der Workshopleiter genügend Kompetenz aufweisen, um eventuelle Missverständnisse bei den Teilnehmern beheben zu können, sich also mit den Gremien an der Universität schon gut auskennen.
Nach der Präsentationsrunde bekommen die Teilnehmer abermals die Möglichkeit, das zu Beginn des Workshops von ihnen entworfene Organigramm der Hochschule zu überarbeiten. Dieses Organigramm kann vom Workshopleiter optional am Ende des Workshops auch als Handout an die Teilnehmer verteilt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. So haben die Teilnehmer für ihre spätere Gremienarbeit immer eine Orientierung.
Material
Zur Durchführung des Gremienworkshops benötigt man
- die entsprechenden Paragraphen des Sächsischen Hochschulfreheitsgesetzes ausgedruckt in entsprechender Anzahl, sodass die Teilnehmer damit gut arbeiten können (es ist daher praktisch, im Vorfeld eine ungefähre Teilnehmerzahl zu kennen oder zumindest abschätzen zu können)
- Laptop und Beamer (optional)
- Kärtchen (für das Organigramm, optional)
- Informationen zu weiteren Gremien, sofern man auch diese bearbeiten lässt.
Die verwendeten Unterlagen finden sich hier: Seminarunterlagen
FAQ zu Thema Studienkommission
Hier noch einige „Dauerbrenner“ zum Thema Studienkommission:
- In welchen Fällen müssen in einem Modul immer beide Prüfungsleistungen bestanden werden? Grundsätzlich muss dies in der Modulbeschreibung festgelegt sein. Außerdem muss in der Prüfungsordnung im Paragraph „Bestehen oder Nichtbestehen“ und „Bewertung der Prüfungsleistungsleistungen“ ein Passus enthalten sein, dass es entsprechende Module geben kann und was die Bestimmungen für die Bewertung und das Bestehen sind. Dieses Fehlen der Kompensationsmöglichkleit ist nur in Modulen mit besonderer Berufsrelevanz zulässig. Weitere Informationen hier: Berufsrelevanz
- Gibt es eine Mustervorlage für Studiendokumente? Es existieren kommentierte Muster für Prüfungs- und Studienordnungen, die hier (Verbindung zum Uni-Netz erforderlich) abrufbar sind.