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StuKo 2021

Einstieg über Bologna-Prozess

Teilnehmer:innen Hintergründe zur Entwicklungen der Hochschullandschaft in Deutschland/Europa nahe bringen. Ziel ist einerseits die Öffnung der Perspektive über den Tellerrand einer Studienkommission hinaus sowie die Vermittlung von Argumentationssträngen im Umfeld von Studiengans(weiter)entwicklung.

  • Sorbonne-Erklärung (1998)
  • Bologna-Erklärung (1999)
  • Warum der „Bologna-Prozess“ ein gutes Konzept war und bleibt, trotz mancherlei Unverstand und Sabotage bei der Umsetzung, Landfried, 2014
  • 20 Jahre Bologna-Prozess

Hochschulfreiheitsgesetz

Ziel ist die Vermittlung der Aufgaben, Rechte und Zusammensetzung der Studienkommission über die gemeinsame Analyse des Gesetzestextes:

Haupterkenntnisse

Zusammensetzung

  • Paritätisch
  • 1 Studiengang = 1 StuKo
  • 1 Studiengang = 1 Studiendekan:in (= Vorsitz)
    • 2/3-Mehrheit
    • Achtung: „im Einverstädnis“ > „im Benehmen“ > „in Kenntnis“

Aufgaben

  • Entwicklung der Studiendokumente
  • Lehrevaluation (mit FSR)
  • Akkreditierung

Rechte

  • 1 Studiengang = 1 StuKo
  • Zusammentreten bei Verlangen 1/3 der Mitglieder (da Parität, reichen Studierende)
  • Iniativrecht im FakRat
  • Anhörungspflicht
  • Entscheidungen zu Organisation des Lehr- und Studienbetriebes sind bindend (2/3 Mehrheit Überstimmung FakRat)
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